Strafe fürs „Missgendern“ – Richter: Biologischer Mann muss Frau genannt werden

1002
Symbolbild

Kommentar von Ralf Schuler: Der Wunsch ist oft nicht nur Vater des Gedankens, sondern auch entscheidend, wenn es um das eigene Geschlecht und die entsprechende Anrede geht. Das Landgericht Frankfurt am Main hat jetzt in einer einstweiligen Verfügung der Rome Medien GmbH, die auch die Webseite Pleiteticker.de betreibt und unserer Autorin Judith Sevinc Basad untersagt, einen biologischen Mann als „Mann“ zu bezeichnen. Bei Zuwiderhandlung drohen 250 000 Euro Ordnungsstrafe oder bis zu sechs Monaten Ordnungshaft.

Der Beschluss, gegen den wir Widerspruch einlegen werden, hat vor allem deshalb unter Juristen für Aufsehen gesorgt, weil er erstmals das biologische Geschlecht eines Menschen hinter das gewünschte zurückstellt und die Benennung der biologischen Fakten verbietet.

Hintergrund ist ein Text von Judith Sevinc Basad, in dem es unter anderem darum geht, dass die Biologin Marie Vollbrecht von Trans-Aktivistin Janka Kluge öffentlich kritisiert und unter Druck gesetzt wurde, weil sie den wissenschaftlich unstrittigen Fakt vertritt, dass es zwei biologische Geschlechter gibt.

Weiterlesen auf Pleiteticker.de

2.2 29 Bewertungen
Artikel Bewertung
Folgt Politikstube auch auf: Telegram

4 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments
barbara
barbara (@barbara)

Man kann nur hoffen das die Biologin Frau Vollbrecht dem Druck dauerhaft widersteht.
Es gibt nur zwei Geschlechter – der Rest sind Psychosen.

FX9799
FX9799 (@fx9799)
Antwort an  barbara

Davon gibts aber viele.

MaMa
MaMa (@mark)
Antwort an  barbara

Das schlimme ist, dass wir dafür auch noch Geld bezahlen.

Kuller
Kuller (@kuller)

Traurig, dass wir uns heutzutage nur noch mit unsinnigen „Problemen“ rumärgern müssen, die dann sogar noch wider der Natur vor Gericht landen und entgegen der Wahrheit entschieden werden.