Strafbefehl für Kirchenasyl: Pfarrer soll 4.000 Euro zahlen

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Symbolbild

Die Meinungen über das Kirchenasyl sind geteilt, die einen finden es nicht mehr zeitgemäß und den Kirchen stehe es nicht zu, staatliche Entscheidungen zu negieren, die anderen sehen eher ein vorrübergehendes Schlupfloch für Schutzsuchende und auch keinen Rechtsbruch bzw. keine rechtsfreien Räume.

Vor mehr als drei Jahren traf das BAMF mit Vertretern der beiden großen Kirchen eine rechtlich nicht verbindliche Verfahrensabsprache zum Kirchenasyl, etwa die Hälfte der Kirchengemeinden hat sich wohl nicht an die Regeln gehalten, sodass die mangelnde Kooperation durch einen Erlass des Bundesinnenministers Horst Seehofer (CSU) und seinen Länderkollegen ab dem 1. August 2018 bestraft werden soll. Des Weiteren wurde festgelegt, das Schutzsuchende im Kirchenasyl für 18 Monate verweilen müssen.

Höchste Zeit, den Kirchen mal auf die Finger zu klopfen, die sich anmaßen, obwohl in keiner Weise legitimiert, über den Staat zu stehen und behördliche Entscheidungen außer Kraft zu setzen? Zum ersten Mal bekam nun ein Gottesdiener in Bayern einen Strafbefehl für Kirchenasyl.

Focus Online berichtet:

Ein evangelischer Pfarrer aus Immenstadt hat zum ersten Mal in Bayern einen Strahbefehl erhalten und soll nun 4.000 Euro zahlen, das Amtsgericht Sonthofen wirft ihm „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ vor.  Er hatte zuvor einem afghanischen Flüchtling über ein Jahr Schutz in seiner Kirche gewährt. Erst vergangene Woche habe der bayerische Landtag einen sechsmonatigen Abschiebestopp für den 22-Jährigen beschlossen wie der „BR“ berichtet. Danach habe der Afghane das Kirchenasyl verlassen.

Die Grünen sprachen sich gegen eine Bestrafung des Pfarrers aus. Die Partei sehe das Kirchenasyl als einen Schutzraum für Hilfesuchende in Not und sehe daher von rechtlichen Problemen ab.

Die AfD vertritt eine andere Meinung: Laut BR werfe die Partei den Kirchen vor, sich beim Kirchenasyl über das geltende Recht zu stellen. Der Landtagsabgeordnete Martin Böhm fordere eine sofortige Räumung des Kirchenasyls, vor allem im Hinblick auf sogenannte „Dublin-Fälle“.

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