Strafanzeige gegen Dr. Angela Dorothea Merkel und ihre „verlässlichen Freunde“ bzw. globalpolitischen Pyromanen

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Rechtsanwalt Wilfried Schmitz stellt Strafanzeige gegen Angela Merkel, insbesondere wegen des Tatverdachts des Völkermordes gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB

Hier ein kleiner Auszug der Klageschrift. Die komplette Klageschrift könnt ihr HIER lesen.

An den
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Herrn Dr. Peter Frank
Brauerstr. 30, 76135 Karlsruhe                                                                                                                                                                                                                                            

                                                                                      Selfkant, den 10.5.2019

Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel wegen Beteiligung am Völkermord zum Nachteil der deutschen Völker gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich wegen der rechtswidrigen Öffnung der deutschen Grenzen seit 2015 und wegen aller sonstigen Tatbeiträge, die in der Folgezeit der Aufrechterhaltung der dadurch gedient haben,

                       Strafanzeige

gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel

sowie gegen

alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der aller sonstigen deutschen Behörden / Dienststellen des Bundes, die sich an der Umsetzung / Ausführung dieser Anordnungen der Bundeskanzlerin Dr. A. D. Merkel mitgewirkt haben

wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände,

insbesondere wegen des Tatverdachts

des Völkermordes gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB

Begründung zum Strafantrag:

Es ist von besonderem historischen Interesse, dass endlich aufgearbeitet wird, was eigentlich die wahren Hintergründe für die „Einreisegestattungen“ ab Ende August/Anfang September 2015 waren, durch die eine regelrechte Völkerwanderung nach Deutschland und in andere EU-Länder ausgelöst worden ist.

Waren die massenhaften „Einreisegestattung“ ab Ende August/Anfang September 2018 wirklich ein Akt der „Humanität“, oder wurden mit der vorübergehenden Suspendierung jedes wirksamen Grenzschutzes in Wahrheit Ziele verfolgt, die auf eine Verwirklichung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB schließen lassen?

Ich stelle klar, dass ich keiner Partei angehöre und eine Zuordnung zu irgendwelchen Parteifarben auch nachdrücklich ablehne.

Mein Mitgefühl gehört allen Menschen, die durch Kriegswirren und die dadurch ausgelöste Not zum Verlassen ihrer Heimat bestimmt worden sind, wobei dieses Mitgefühl sich natürlich nicht auf die Terroristen und Kriminellen erstreckt, die ihren Flüchtlingsstatus bloß für kriminelle Machenschaften und/oder zur Flucht vor Strafverfolgung in einem Drittstaat benutzen wollen.

Ich möchte schlicht einen Beitrag dazu leisten, die Menschen in diesem Land dafür zu sensibilisieren, in welchem Kontext die großen Flüchtlingswellen, die seit Jahren über Europa und insbesondere auch über Deutschland hereinbrechen, offensichtlich zu würdigen sind.

Dieses Recht ergibt sich aus dem Umstand, dass ich in diesem Land geboren bin und Deutscher bin, sowie aus meiner Überzeugung, dass die Auslösung dieser Flüchtlingsströme letztlich nur eine bestimmte Form der modernen Kriegsführung darstellt, die bloß der Verwirklichung geopolitischer Ziele dient und den Frieden in Europa, dem Nahen Osten und letztlich auch in der ganzen Welt nachhaltig gefährdet.

Wenn es Interessengruppen gibt, die aus politischem Kalkül heraus die Ursachen für diese Flüchtlingswellen geschaffen haben, dann ist es höchste Zeit, diese Gruppen zu demaskieren und vor Gericht zu stellen.

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