Steuerzahler trägt Kosten: 100.000 „Flüchtlinge“ klagen gegen BAMF-Urteile

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Das großzügige Gastland verklagen, so macht man sich bestimmt Freunde: Bereits 100.000 Flüchtlinge klagen gegen die Entscheidung des BAMF nur den „subsidiären Schutz“ zu gewähren. Jetzt soll das Oberverwaltungsgericht in Schleswig entscheiden, ob die Verwaltungsrichtlinie der Behörde rechtmäßig ist oder nicht. Die Kosten der Klagen trägt der Steuerzahler. Von Anfang des Jahres 2016 bis September reichten 100.000 Flüchtlinge Klagen gegen Asylurteile des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei deutschen Gerichten ein, berichtet der „Focus“. Die Gerichte stünden einer Flut von Klagen gegenüber, die sie lähme. Am 23. November soll das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein, nun erstmals über eine Grundsatzfrage entscheiden – nämlich über die Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsrichtlinie des BAMF, die die Erteilung des sogenannten subsidiären Schutzes vorsieht. Weiter auf Epoch Times

Derzeit klagen 100.000 „Flüchtlinge“, pro Fall liegt die Prozesskostenhilfe bei 700 Euro, das macht für den Steuerzahler eine Rechnung von 70 Millionen Euro. Schon verrückt, da kommt man in ein völlig fremdes Land, genießt das weltweit vermutlich recht seltene Privileg, als nicht eingeladener Fremder ein warmes Dach über den Kopf zu bekommen und nicht Hungern zu müssen und hat nichts Besseres zu tun, als das  Staatswesen zu verklagen.  Dass überhaupt die Möglichkeit besteht, ist Irrsinn in seiner schlimmsten Form. Das Klagen zahlt der Steuerzahler dann auch noch zusätzlich zu den 90 Milliarden Euro für die nächsten drei Jahre.

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