Städte- und Gemeindebund: Ausreisepflichtige Asylbewerber in Abschiebeeinrichtungen unterbringen

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Symbolbild Abschiebung

Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, will ausreisepflichtige Asylbewerber bis zu ihrer Abschiebung in zentralen Einrichtungen möglichst unter Hoheit des Bundes unterbringen.

Hätte Merkel diese Herrschaften nicht nach Deutschland gebeten, hätte man auch heute keine Schwierigkeiten dieselben los zu werden, sie wären überhaupt nicht da. Aber davon will Madam ja nichts  wissen, aussitzen ist angesagt, zumindest bis zur nächsten Wahl, und die Grenzen sind immer noch offen. Die vermeintlichen „Flüchtlinge“ reisen illegal ein, der Asylantrag wird abgelehnt und Ausreisepflicht verhängt, wollen aber Deutschland nicht verlassen und viele tauchen sogar vor der Abschiebung unter.  Es ist eine Illusion zu erwarten, die ausreispflichtigen Asylbewerber würden freiwillig das Land wieder verlassen, dann müssten sie freiwillig auf lebenslange, kostenlose Rundumversorgung für sich und ihre Familie verzichten. Vielleicht sollte man die Praxis von den Niederlanden übernehmen: Ausreispflichtige erhalten keine staatlichen Leistungen mehr. In Deutschland wird immerhin über zentrale Einrichtungen für ausreisepflichte Asylbewerber nachgedacht, könnte aber auch eine Nebelkerze angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl sein.

[…] Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, will ausreisepflichtige Asylbewerber bis zu ihrer Abschiebung in zentralen Einrichtungen möglichst unter Hoheit des Bundes unterbringen.

„Wir sind der Auffassung, dass Tatverdächtige, die ausreisepflichtig sind, nicht normal in einer Kommune oder einer Flüchtlingsunterkunft leben sollten, sondern in zentralen Einrichtungen der Länder oder des Bundes“, sagte Landsberg der „Berliner Zeitung“ (Montagsausgabe) vor dem Hintergrund des Hamburger Terrorfalls. „Dabei sollte man die Kompetenz des Bundes stärken. Denn es ist ja der Bund, der mit den Herkunftsländern verhandelt, und nicht die Länder.“ Landsberg fügte hinzu: „Die Kommunen sind der Meinung, dass Ausreisepflichtige, die nicht freiwillig ausreisen, abgeschoben werden müssen. Das sichert in der Bevölkerung die Akzeptanz für Flüchtlinge mit Bleiberecht.“ (dts) […]

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