Spaziergänge untersagt! Stadt Ostfildern erlässt Allgemeinverfügung mit Drohungen

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Symbolbild

Die Stadt Ostfildern in Baden-Württemberg hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um gegen Bürger entschieden vorzugehen, die sich an der frischen Luft zu Spaziergängen treffen. Insbesondere ein Absaz der Allgemeinverfügung lässt aufhorchen und erinnert irgendwie an ein autoritäres System, um das Versammlungsverbot durchzusetzen:

Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig. Es ist erforderlich, da mildere Mittel, die die potenziellen Versammlungsteilnehmer von der Durchführung der verbotenen Versammlungen abhalten würden, nicht ersichtlich sind. Insbesondere wäre die Androhung eines Zwangsgelds nach § 23 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes nicht gleichermaßen zielführend. Die Androhung des unmittelbaren Zwangs ist angemessen, da die negativen Auswirkungen für den Betroffenen nicht erkennbar außer Verhältnis zu Schutzgut körperliche Unversehrtheit der Passanten und anderen Versammlungsteilnehmer steht. Nicht verkannt wird, dass die Anordnung des unmittelbaren Zwangs einen erheblichen Eingriff in die Versammlungsfreiheit der Betroffenen darstellt. Wegen der erheblichen Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit einer Vielzahl von Personen stehen diese Nachteile jedoch nicht außer Verhältnis dazu.

Hier die komplette Allgemeinverfügung im Archiv

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