Sozialwohnungen in Stuttgart: „Flüchtlinge“ werden ohne Wartezeit auf Vormerkdatei gesetzt

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Symbolbild

Niemandem wird etwas weggenommen – außer Sozialbauwohnungen? In deutschen Städten verschärft die Nachfrage von Wohnraum durch „Flüchtlinge“ die seit Jahren angespannte Lage dramatisch. Der soziale Wohnungsbau ist ein hausgemachtes Problem, selbst wenn man jetzt alle Hebel in Bewegung setzt, um das zu ändern, werden die Wartelisten – auch angesichts des zu erwartenden Familiennachzugs, der Umsiedlungspolitik und der monatlich über die Grenze stolpernden Neuzugänge – immer länger.

Wohnungssuchende deutsche Bürger konkurrieren mit „Flüchtlingen“ und erstere haben nicht selten das Nachsehen, müssen sich hinten anstellen, wenn es bei der Vergabe um Sozialbauwohnungen geht? Was Stuttgart angeht, so könnte man durchaus von einem Verdrängungswettbewerb oder Ungleichbehandlung sprechen, zugewiesene Flüchtlinge haben Vorrang und brauchen keine drei Jahre warten, sie werden sofort auf die Warteliste gesetzt.

[…] Stuttgart macht bei der Vergabe von Sozialwohnungen einen Unterschied zwischen Flüchtlingen und anderen. Während die einen sofort auf die Warteliste kommen, müssen die anderen drei Jahre in Stuttgart gemeldet sein. Das Ergebnis: Die Zahl der Flüchtlinge auf der Vormerkdatei nimmt zu.

4223 Haushalte stehen aktuell auf der Vormerkdatei – der Warteliste für eine Sozialwohnung. Im Jahr 2011 lag diese Zahl noch bei 2834. Ein massiver Zuwachs. Und: Besonders in jüngster Vergangenheit ist der Anstieg fast ausschließlich auf Flüchtlinge zurückzuführen, die in der Stadt untergebracht sind. Hintergrund dürfte dabei eine Stuttgarter Besonderheit sein: Wer in der Landeshauptstadt eine Sozialwohnung beziehen möchte, muss auf der Vormerkdatei gemeldet sein. Doch um überhaupt auf diese Warteliste aufgenommen zu werden, muss ein Bewerber mindestens drei Jahre in der Landeshauptstadt gemeldet sein. Nicht so bei Flüchtlingen, die der Stadt zugewiesen wurden. Sie werden ohne Wartezeit auf die Vormerkdatei gesetzt. Der Mieterverein fordert, diese Ungleichbehandlung aufzuheben.

In Stuttgart gelten die sogenannten Richtlinien für die Vormerkung von Wohnungssuchenden. Darin heißt es unter anderem: Ein ­Wohnungssuchender muss in der Regel seit mindestens drei Jahren in Stuttgart wohnhaft sein. Kurz danach wird allerdings eine wichtige Ausnahme gemacht. Die dreijährige Wartefrist gelte nicht für diejenigen ­Menschen, die eine Wohnung suchen, die im Rahmen eines Zuweisungsverfahrens in die Landeshauptstadt gekommen sind. Damit sind unter anderem Flüchtlinge ­gemeint, die der Stadt Stuttgart beispielsweise vom Land zugewiesen wurden. […] Quelle: Stuttgarter Nachrichten.de/22.1.2018

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