Söder stellt sich über das RKI und führt FFP2-Maskenpflicht für Nahverkehr und Geschäfte ein

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In Bayern gilt ab Montag eine FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel. Das hat das bayerische Kabinett heute beschlossen – der Opposition geht das nicht weit genug. Auch die Testpflicht für Pendler wird wieder eingeführt.

Ab kommendem Montag muss man in Bayern im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen eine FFP2-Maske tragen. „Wir wollen auch den Alltag sicherer gestalten“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach einer Sitzung des Kabinetts. Deswegen werde die FFP2-Maske zur Pflicht. Die normalen „Community-Masken“ dienten dem Schutz der anderen, FFP2-Maske schützten auch einen selber. „Die Verfügbarkeit im Handel ist ausreichend gewährleistet“, erklärte Söder.

Auch nach Meinung von Bayerns neuem Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sind genügend FFP2-Masken im Freistaat erhältlich. „Der Markt hat sich unglaublich entwickelt.“ Mit Blick auf die Anschaffungskosten sagte der Minister, den Preis werde man beobachten, aber jeder werde „auch selber einen Beitrag leisten können in diesem Bereich“. Die FFP2-Maskenpflicht sein ein „guter und wichtiger Schritt“ für mehr Sicherheit.

DAS RKI TEILT ZU FFP2-MASKEN MIT:

Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstad entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten. Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (d.h. passend zur Gesichtsphysiognomie und abschließend auf der Haut, Nachweis durch FIT-Test) getragen wird. Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben. In den „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.

Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren. Bedingt durch den zweckbestimmten, zielgerichteten Einsatz sind keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens z.B. bei vulnerablen Personengruppen oder Kindern verfügbar. Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben. Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.

Die Anwendung durch Laien, insbesondere durch Personen, die einer vulnerablen Personengruppe angehören (z.B. Immunsupprimierte) sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden, um über die Handhabung und Risiken aufzuklären, einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten, die für den Träger vertretbare Tragedauer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen und gesundheitliche Risiken/Folgen zu minimieren. Weiterhin sollten FFP2-Masken grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.

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