Skandalurteil: Deutscher Familienvater totgeprügelt – Nur Bewährungsstrafe für türkischen Täter

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Ende August 2017 wurde ein 40-jähriger von einer Gruppe „Jugendlicher“ in Bergisch Gladbach angegriffen und zu Tode geprügelt, nun wurde das Urteil am Kölner Landgericht gefällt: zwei Jahre auf Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge. War nicht anders zu erwarten, der Kuschelkurs mit Bonus für einen bestimmten Personenkreis wird weiter gefahren, obwohl durch die brutale Gewalt des Täters – ein Türke – ein deutscher Familienvater stirbt. Also liegt keine besonders schwere Schuld vor, wenn man die Faust beim Schlag ins Gesicht einsetzt und eine schwere Verletzung mit Todesfolge billigend in Kauf nimmt? Das ist doch ein Witz, dieser ewige Täterschutz.

[…] Er muss nicht ins Gefängnis! Ahmet R. (19, Name geändert), der in Bergisch Gladbach durch eine brutale Attacke des Tod des zweifachen Familienvaters verursacht hatte, hat beim Prozess um Körperverletzung mit Todesfolge zwei Jahre Haft auf Bewährung bekommen.Das verkündete die Vorsitzende Richterin Ulrike Grave-Herkenrath (61) am Donnerstag im Kölner Landgericht.

Aus völlig nichtigem Anlass hatte der Kölner den Mann, den er gar nicht kannte, im August vergangenen Jahres in der Innenstadt von Bergisch Gladbach attackiert, um sich Respekt vor seinen Freunden zu verschaffen, hatte der Angeklagte im Prozess gesagt. K. krachte nach einem gezielten Schlag auf den Boden, brach sich den Schädel. Er verstarb einen Tag nach dem Angriff in der Klinik in Köln-Merheim.

Verteidiger Tobias Westkamp hatte dazu erklärt, sein Mandant habe erst sehr spät realisiert, durch sein Verhalten den Tod eines Menschen verursacht zu haben. […] Quelle: express.de/7.6.2018

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