Sind nur Steuergelder: Bundesrechnungshof bemängelt überteuerte Mieten für Flüchtlingswohnungen

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Symbolbild

Bei der Unterbringung von „Flüchtlingen“ in Wohnungen scheint Geld keine Rolle zu spielen, da werden Steuergelder verprasst auch für diejenigen, die eigentlich gar nicht hier sein dürften, aber wovon „die hier schon länger Lebenden“ nur träumen können, denn bezahlbaren Wohnraum gibt es kaum noch und die Wohnungssuche gestaltet sich oft langwierig.

Der Bund lässt sich nicht lumpen, Abermillionen Euro hart erarbeitete Steuergelder fließen in die Unterbringungskosten für sogenannte Schutzsuchende und die Beteiligung an den Kosten stieg stetig, dieser Geldsegen entlastete die kommunalen Träger, die dann aber den gestiegenen Finanzierungsanteil des Bundes zum Anlass nahmen, ihre Gebühren für Unterkünfte zu erhöhen, wobei die Mittelverwendung und die Angemessenheit (bei deutschen Hartz-IV-Beziehern wird ganz genau geprüft) nicht ausreichend kontrolliert werden.

[…] Der Bundesrechnungshof bemängelt, dass der Steuerzahler für Wohnungen von Flüchtlingen oft überhöhte Mietkosten tragen müsse und die Mittelverwendung nicht ausreichend kontrolliert werde. In einer WELT vorliegenden Stellungnahme für den Haushaltsausschuss des Bundestages heißt es: Prüfungen des Bundesrechnungshofes belegten, dass „bei den Kosten der Unterbringung für Geflüchtete die Gebühren kommunaler Träger häufig weit über den ortsüblichen Mieten für Wohnräume vergleichbarer Größe, oft mehr als 100 Prozent“ lagen.

„Auch wiesen einige kommunale Träger die Jobcenter an, die Angemessenheit geltend gemachter Gebühren für Unterkünfte nicht zu prüfen. Dies war eindeutig rechtswidrig.“ […] Mehr auf Welt.de (Archiv)

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