Sicherheitsrisiken: Verfassungsschutz überprüft Hunderttausende „Flüchtlinge“

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Symbolbild

Eigentlich von vornherein abzusehen, dass mit dem Flüchtlingsstrom auch gefährliche Personen sich nach Deutschland geschleust haben bzw. immer noch schleusen lassen.  Um dies zu verhindern, sind eigentlich Grenzen und strenge Kontrollen sinnvoll, wie es die AfD in ihrem Antrag im Bundestag forderte, der aber abgelehnt wurde.

Bereits 2015 war das jedem Bürger mit gesundem Menschenverstand klar, dass man nicht wildfremde Menschen unkontrolliert und papierlos aufnehmen kann, aber Sicherheit und Kontrolle spielen bis heute keine Rolle, wer Kritik äußert ist halt „xenophob“ oder auch „rassistisch“, schließlich erklärte die Regierung, dass Fachkräfte kämen und keine Gefährder, Terroristen o.ä. unter die Flüchtlingsströme sich mischen.

Bis heute weiß man nicht so genau, wer die grob geschätzten 1,5 Millionen „Flüchtlinge“ in Wirklichkeit sind, welche dank der offenen Grenzen sich seit 2015 in Deutschland aufhalten, statt Vorsorge heißt es nun Nachprüfung, die der Verfassungsschutz durchführen muss, damit die innere Sicherheit Deutschlands nicht noch massiver gefährdet wird.

[…] Die Landesämter für Verfassungsschutz müssen auf Bitten anderer Behörden immer mehr Personen, insbesondere Flüchtlinge, hinsichtlich extremistischer Auffälligkeiten oder anderer Sicherheitsrisiken überprüfen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf mehrere Landesämter.

In Nordrhein-Westfalen stieg die Zahl der entsprechenden Abfragen 2017 demnach auf mehr als 245.000, gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 14 Prozent. In Baden-Württemberg wurden 149.000 Personen durchleuchtet, fast 25 Prozent mehr als 2016. In Bayern fiel der Anstieg laut Focus mit gut 77 Prozent noch deutlicher aus. Dort kontrollierte der Verfassungsschutz 2017 mehr als 148.000 Personen, im Jahr zuvor waren es 83.500. Bei den meisten überprüften Personen handelte es sich laut Focus um Ausländer, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Asylbewerber anerkannt wurden und die dann in den Bundesländern einen Aufenthaltstitel beantragen. Vor der Erteilung muss die zuständige Ausländerbehörde die Personen unter anderem vom Verfassungsschutz durchleuchten lassen.

In Nordrhein-Westfalen betraf das 126.000 Fälle, in Hessen 89.000, in Baden-Württemberg 74.000. (dts/23.3.2018) […]

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