Seehofers Witz der Woche: Syrer die im Heimatland Urlaub machen, sollen abgeschoben werden

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Bundesinnenminister Horst Seehofer bringt Abschiebungen für solche Asylbewerber aus Syrien ins Spiel, die nach ihrer Flucht regelmäßig aus privaten Gründen dorthin zurückkehren. „Wer als syrischer Flüchtling regelmäßig in Syrien Urlaub macht, der kann sich ja nicht ernsthaft darauf berufen, in Syrien verfolgt zu werden. Dem müssen wir seinen Flüchtlingsstatus entziehen“, sagte der CSU-Politiker der „Bild am Sonntag“.

Wenn dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Reisen in das Herkunftsland bekannt würden, werde in der Behörde unverzüglich ein Widerruf des Flüchtlingsstatus geprüft, sagte er. Zudem beobachte man intensiv die Entwicklung in Syrien. Seehofer: „Wenn es die Lage erlaubt, werden wir Rückführungen durchführen.“

Etwa 780.000 Syrer sind in den vergangenen Jahren nach Deutschland geflohen. Mehr als acht Jahre tobt der verheerende Krieg schon, inzwischen haben die Truppen von Präsident Baschar al-Assad fast alle Gebiete wieder unter ihrer Kontrolle.

Dazu ein Kommentar von Politikstube:

Die Erkenntnis ist nicht neu, das syrische „Flüchtlinge“, die in Deutschland Schutz bekommen haben, in ihre Heimat reisen, in der sie nach eigenen Angaben verfolgt werden. Nachdem zahlreiche Fälle von Reisen nach Syrien in den letzten Jahren bekannt wurden, kamen auch schnell die Relativierungen, schließlich gäbe es dringende Gründe (z.B. die sterbende Oma oder der Onkel), kurz in ein Land zurückzukehren, in dem man ansonsten nicht mehr leben kann, Erkenntnisse über Heimaturlaub liegen nicht vor.  Volles Verständnis dafür, das syrische „Flüchtlinge“ zum Verwandtenbesuch in ihre Heimat fliegen, unter dem Deckmäntelchen „tragischer Familienfall“ dort gar womöglich ihren Urlaub verbringen und sich eine Verschnaufpause vom stressigen Asyl-Alltag in Deutschland gönnen.

Gestern berichtete die BILD, wie die Reisen für „Flüchtlinge“, angeblich Assad-Anhänger, organisiert werden, die in Syrien Urlaub machen. Heute meldet sich der Papiertiger Horst Seehofer und verbreitet mal wieder Blubberblasen: Aberkennung des Flüchtlingsstatus bei regelmäßigen Urlaub in Syrien.

Heißt, im Prinzip könnte man Urlaubsreisen ins Heimatland als Ende des Schutzstatus betrachten, aber nur dann, wer „regelmäßig“ Urlaub macht, hingegen „ab und zu“ wohl in Ordnung ist.

Nachvollziehbar ist das alles nicht, wer aus einem Land wegen politischer Verfolgung oder als Kriegsflüchtling flüchtet, kann dort nicht zurückkehren, ohne damit zu rechnen, dass eine Gefahr an Leib und Leben droht. Diese kurzzeitigen Heimkehrer sind entweder suizidal oder ihnen drohen keine Repressalien, sodass keine Schutzbedürftigkeit vorliegt und es sich tatsächlich um Wirtschaftsflüchtlinge handelt.

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