„Sea Watch“ darf nicht in Italien anlegen – Salvini: Sie können bis Weihnachten auf See verbringen

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Die deutsche Hilfsorganisation Sea-Watch hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Niederlage einstecken müssen. Der Gerichtshof entschied am Dienstag, dass das Schlepperschiff „Sea-Watch 3“, nicht in Italien anlegen dürfe.

Allerdings ordnete der EuGH an, die italienischen Behörden müssten Migranten, die wegen ihres Alters oder Gesundheitszustandes besonderen Schutz benötigen, Unterstützung zukommen lassen.

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