Schwedisches Gericht urteilt: Asylbewerber konnte nicht wissen, dass Messerstiche töten

4585

0596

Nach dem Tod der 22-jährigen Asylhelferin Alexandra M. (Foto) in Schweden schickt das Gericht in Göteborg einen Äthiopier nicht ins Gefängnis, sondern in die Psychiatrie. Nach der Therapie wird er abgeschoben.  Der Jugendliche war des Mordes angeklagt, doch fand ihn das Gericht in Göteborg am Montag nur der fahrlässigen Tötung schuldig. Eine vom Gericht angeordnete psychiatrische Untersuchung war zu dem Schluss gekommen, dass der äthiopische Asylbewerber „geistig labil“ war und daher womöglich nicht realisierte, dass der Messerstich tödlich sein könnte. Weiterlesen auf N24.de

Neue Wortkreation: „geistig labil“ – bisher war man geistig allenfalls zurückgeblieben. Erstaunlich groß ist der Anteil  der „Flüchtlinge“, die traumatisiert oder sonstig  psychisch auffallend sind. Das Problem ist vermutlich, dass die psychiatrischen Gutachten die kulturellen Eigenarten vom europäisch-westlichen Benehmen abweichenden Verhaltensweisen als psychisch verwirrt einstufen, dabei sind die Leute oftmals ganz gesund, die benehmen sich nur anders, greifen schneller zur Waffe, flippen häufiger und intensiver aus.

Ob in Schweden als auch in Deutschland, vermehrt werden Araber, Afrikaner usw. systematisch als „psychisch verwirrt“ eingestuft, damit kann man trotz deren auffallend erhöhter Gewalttätigkeit stets negieren, dass ein Problem mit deren Kulturen/Religion besteht. Sind halt alles „Einzelfälle“, befinden sich halt in einer psychischen Krise – zwar bedauerlich, aber da kann man nichts machen.

Folgt Politikstube auch auf: Telegram