Schwarze Liste – Faeser will kritische Journalisten aussondern

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Zum Wesen eines demokratischen Rechtsstaates gehört eine freie Presse. Daher steht auch in Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

So weit, so gut, könnte man denken. Damit müssten ja „im freiesten Staat auf deutschem Boden“ – wie die BRD von Systemmedien und -Politikern so gerne genannt wird – für Journalisten ideale Bedingungen herrschen.

Doch betrachtet man so manche Bundespressekonferenz, so vermisst man vielfach kritische Fragen an Regierungsmitglieder. Der Grund ist folgender:

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