Schock-Urteil: Ärztin muss wegen Maskenattesten ins Gefängnis

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Symbolbild

Erst kürzlich konnte ein Asylbewerber aus Afghanistan nach der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens im Stadtpark von Neustrelitz das Gericht als freier Mann verlassen. Weil er, der ohne Papiere einreiste, auf unter 18 Jahre geschätzt wurde, erhielt er nur eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. Auch in zahlreichen anderen Fällen kamen Kinderschänder und Vergewaltiger in Deutschland mit Bewährungsstrafen davon.

So viel Milde wie der Vergewaltiger einer Elfjährigen ließen die Richter in Bayern mit einer Ärztin aus Bad Kohlgrub nicht walten. Die Frau aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen „ist wegen falscher Maskenatteste zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden“, wie der „Bayerische Rundfunk“ mitteilt: „Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen sah es als erwiesen an, dass die Medizinerin im ersten Corona-Jahr 2020 in 309 Fällen Befreiungen von der Maskenpflicht ausgestellt hatte, ohne die Patienten dafür entsprechend zu untersuchen.“ Sie erhielt neben der Gefängnisstrafe ein dreijähriges Berufsverbot.

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