Schadensersatzklage wegen Lockdownfolgen/ PCR-Test unzureichend

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Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich: Ich kann mir vorstellen, dass auch die untersuchenden und übermittelnden Laborunternehmen in die Verantwortung genommen werden. Sie wissen ja, dass die Tests nicht den Virus nachweisen, dieser Test aber genau dafür, seitens der Regierung genutzt wir. Sie sind also quasi an der Irreführung mitbeteiligt. Ich weiss natürlich nicht wie das am Ende juristisch bewertet wird. Ich für meinen Teil würde da lieber keine PCR-Tests mehr durchführen oder mir zumindest die vollumfängliche Übernahme der Rechtsfolgen und eventuellen Schadensersatzansprüche von den inauftraggebenden Ämtern unterschreiben lassen.

Mehr Infos zur geplanten Sammelklage und der Möglichkeit, sich als Klägerin oder Kläger anzuschließen unter: https://www.corona-schadensersatzklag…
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