Im Saarland können ab sofort nicht mehr nur Geimpfte und Genesene (2G) den Einzelhandel betreten, sondern auch Ungeimpfte. Das Oberverwaltungsgericht des Landes hat per Beschluss vom Freitag die 2G-Regel außer Vollzug gesetzt. Die Richter betonten allerdings, dass unabhängig von der aufgehobenen Zutrittsbeschränkung weiterhin die in Hygienekonzepten und Verordnungen festgelegten Maßnahmen zur Kontaktvermeidung und Verhinderung der Ausbreitung des Virus gelten.
Gegen die 2G-Regel hatten mehrere Fachmärkte für Elektroartikel geklagt. Die bisher im Saarland geltende Regelung verstoße gegen das Gebot der Bestimmtheit von Normen, teilte das Gericht mit. Demnach ist nicht klar genug formuliert gewesen, wieso manche Geschäfte von der Regelung ausgenommen waren, obwohl sie nicht dem täglichen Bedarf entsprechen.
Quelle: Welt.de