Ravensburg: Drogerie Müller verbietet Halsketten mit Kreuz

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Wie die Schwäbische Zeitung berichtet, untersagt die Drogerie Müller in Ravensburg ihren Mitarbeitern das Tragen von religiösen Symbolen bei der Arbeit, speziell geht es hier um Halsketten mit Kreuzanhänger. Die Zentrale der Drogeriekette in Ulm will sich zum Verbot nicht äußern, allerdings gibt es auch seitens der Geschäftsführung kein Dementi.

Verbietet der Drogeriemarkt alle religiösen Symbole, also auch das Kopftuch? Oder biedert man sich aus Rücksicht nur eine bestimmte Klientel an, um deren Befindlichkeiten nicht zu verletzen? Wenn alle religiösen Symbole verboten sind, geht das in Ordnung bezüglich Neutralität.  Sollte es aber nur das Kreuz betreffen, dann handelt es sich eindeutig um Diskriminierung.

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