Innenminister Horst Seehofer hat zwei kurdische Vereinigungen verboten. Sie gelten als Teilorganisationen der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans, kurz PKK. Beide haben ihren Sitz in Neuss.
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Innenminister Horst Seehofer hat zwei kurdische Vereinigungen verboten. Sie gelten als Teilorganisationen der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans, kurz PKK. Beide haben ihren Sitz in Neuss.