Prozess nach Messerattacke in Dresden: Syrischer „Flüchtling“ bedauert, dass nicht beide Opfer starben

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Sechs Monate nach der Messerattacke in Dresden hat der Prozess am Oberlandesgericht Dresden gegen den vorbestraften 21-Jährigen Syrer Abdullah al Haj Hasan begonnen, der 2015 als „unbegleiteter minderjähriger Flüchtling“ nach Deutschland kam und bereits seit 2017 als islamistischer Gefährder den Behörden bekannt ist.

Das Gericht hörte sich den psychiatrischen Gutachter an, mit dem der Angeklagte im Rahmen der Begutachtung gesprochen hatte.

[…] Gegenüber Gutachter Norbert Leygraf (68) hatte Abdullah erklärt, dass „Gebiete, in denen der Islam nicht gilt, Kriegsgebiete sind“. In der Innenstadt habe er mehrere Personen verfolgt, aber als Opfer „aussortiert“. Dann traf er auf Thomas L. und Oliver L. Die Touristen bummelten Hand in Hand und lachend durch die nächtliche Altstadt. Für Abdullah A. H. H. „Ungläubige, die zu töten sind“.

Er rammte den Männern von hinten Messer in die Körper. Er bedauerte regelrecht, dass nicht beide Opfer bei dem Blutbad starben. Die Tat sei „kein Fehler gewesen“, aber „er habe sich nicht ausreichend beraten“, um sie „richtig“ auszuführen. […] Mehr auf Tag 24.de

Thomas L. (55), der bei der Messerattacke tödlich verletzt wurde, könnte noch leben, wenn der generelle Abschiebestopp nach Syrien, der auch Straftäter und islamistische Gefährder einschließt, auf der Innenministerkonferenz nicht stets verlängert worden wäre und damit Abschiebungen verhindert wurden.

Die Schutzbedürftigkeit und Sicherheit von „Flüchtlingen“ nimmt halt einen höheren Stellenwert ein, sekundär hingegen ist der Schutz und die körperliche Unversehrtheit der hiesigen Bevölkerung, der man obendrein auch noch zumutet, sich den Gefahren von syrischen Kriminellen und Gefährder aussetzen zu lassen.

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