Prozess gegen Merkel wegen Thüringen-Wahl: AfD lehnt Verfassungsrichter als befangen ab

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Angela Merkel lud Ende Juni die Richter des Ersten und Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zum gemeinsamen Abendessen ins Kanzleramt ein, darunter waren u.a. auch jene Richter, die am 21. Juli eine Klage der AfD gegen Merkel und die Bundesregierung wegen der Thüringen-Wahl 2020 verhandeln müssen. Aus Sicht der AfD haben beide damit ihre Neutralitätspflicht verletzt.

Konkret geht es um Merkels Aussagen zur Thüringen-Wahl, die sie im Rahmen eines Staatsempfangs in Südafrika äußerte: „Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen.“ Der Vorgang sei „unverzeihlich“, das Ergebnis müsse rückgängig gemacht werden. „Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“

Wie unabhängig sind die höchsten Richter und Richterinnen mit ihren Parteibüchern? Inwieweit reicht die Einflussnahme der Exekutive oder gar von Merkel? Können Zusammenhänge hinsichtlich der Einladung zum Abendessen und der bevorstehenden Gerichtsverhandlung ausgeschlossen werden?

Für die AfD haben diese Richter an Glaubwürdigkeit verloren:

[…] Nun hat die AfD einen Befangenheitsantrag gegen die zuständigen Richterinnen und Richter eingereicht. Der Besuch einer Delegation des Gerichts im Bundeskanzleramt Ende Juni sei der Grund dafür, wie der AfD-Bundesvorstand am Freitag mitteilte. Dass sich ausgerechnet Doris König, die Vorsitzende des Zweiten Senats, und vermutlich auch andere zuständige Juristen „mit der Beklagten auf deren Einladung und faktisch auf deren Kosten zum Abendessen treffen, wirft die Frage auf, ob sie in diesen Verfahren weiterhin als unbefangen betrachtet werden können“, hieß es.

Ein Gerichtssprecher in Karlsruhe bestätigte am Samstag, dass ein Ablehnungsgesuch eingegangen sei. Weitere Details wurden nicht mitgeteilt, auch der weitere Verlauf des Verfahrens ist derzeit nicht klar. Am 1. Juli hatten Vertreter des Verfassungsgerichts mitgeteilt, dass eine Delegation unter Leitung des Vorsitzenden Stephan Harbarth und der Vizepräsidentin König am Vortag zu einem Treffen mit Regierungsmitgliedern in Berlin gewesen sei. Der Besuch, bei dem auch ein gemeinsames Abendessen im Kanzleramt stattfand, setze demnach „eine seit vielen Jahren bestehende Tradition fort“. […] Quelle: RT Deutsch

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