Prozess gegen „King Abode“: Plötzlich August 1997 geboren – na dann Jugendstrafrecht

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Mohamed Youssef T. (23), der sich selbst „Kind Abode“ nennt, hält die Behörden seit seiner Ankunft in Deutschland im Jahr 2014 auf Trab, der Libyer startete eine atemberaubende Karriere und verewigte sich gleich mehrfach im Strafregister. Der „Schutzsuchende“ und Intensivtäter, der über Italien nach Deutschland kam, tanzt der Justiz auf der Nase herum, Abschiebung sei vorerst keine Option, schließlich ist der Weg nach Libyen zu gefährlich.

Nun soll Mohamed Youssef T. endlich der Prozess gemacht werden, aber aus heiterem Himmel tritt plötzlich ein Problem auf: das Alter des Angeklagten. Bei der Klärung der Geburtsdaten von Youssef T. stößt offenbar die Justiz an ihre Grenzen, kümmerte sich unzureichend um das wichtige Detail und nahm die Selbstauskunft (?) wohl gelassen hin, insbesondere vor dem Hintergrund, das bereits nachweislich in vielen Fällen über das eigene Alter gelogen wurde und die Behörden das wissentlich durchgehen ließen.

Tag24.de berichtet über den Justizskandal:

Der Libyer, der seit Jahren Polizei und Justiz in Atem hält, soll sich endlich wegen Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verantworten.

Aber: Die in den acht Anklagen notierten Geburtsdaten von Mohamed Youssef T. (23) könnten „möglicherweise unrichtig“ sein, teilte das Gericht plötzlich mit.

Derzeit wird hinter verschlossenen Türen geknobelt, welches Alter der Intensivtäter tatsächlich hat. Ein Armutszeugnis für die Sächsiche Justiz, die jahrelang Zeit hatte, den Prozess vernünftig vorzubereiten.

Weil die Sache „King Abode“ nie als Haftsache galt, konnte sich die Justiz auch noch mit derlei Prüfungen richtig Zeit lassen, ehe der Prozess endlich für Donnerstag, den 22. August terminiert wurde. Denn ein Beschleunigungsverbot gilt in dem Fall nicht.

Mohamed Youssef T. sagt plötzlich, er sei im August 1997 geboren. „Das können wir nicht widerlegen“, so der Gerichtschef. Weiterlesen auf Tag24.de

Zudem berichtet Tag24.de, warum zu Gunsten des Angeklagten die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde.

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