Potsdam: 1.500 Euro für jedes Freitagsgebet – Jetzt zahlt der Steuerbürger auch für das Beten der Muslime

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Symbolbild

Auf eine Anfrage des Stadtverordneten Dennis Hohloch (AfD) teilte das Rathaus mit: Die Stadt Potsdam zahlt rund 1500 Euro für jedes Freitagsgebet in der Biosphärenhalle. Die Orangerie der Biosphäre wird seit Oktober als Gebetsraum genutzt, weil die Räume der Al-Farouk-Moschee in der Ladenpassage Am Kanal in der Potsdamer Innenstadt für die Gemeinde zu klein sind.

Märkische Allgemeine Zeitung berichtet vom 16.02.2017:

[…] Die Landeshauptstadt Potsdam hat die Freitagsgebete der Muslime in der Orangerie der Biosphärenhalle im vergangenen Jahr mit mehr als 19.500 Euro unterstützt. Das hat das Rathaus jetzt auf Anfrage des Stadtverordneten Dennis Hohloch (AfD) mitgeteilt. Die Freitagsgebete waren Anfang Oktober in die Biosphäre verlegt worden, weil die bis dahin genutzten Räume der Al-Farouk-Moschee in der Ladenpassage Am Kanal für die regelmäßig bis zu 500 Gläubigen viel zu klein waren.

Laut Rathaus gab es in der Orangerie 2016 insgesamt 13 Freitagsgebete mit jeweils rund 400 Teilnehmern. Pro Veranstaltung sei ein Aufwand von 1515 Euro für Miete und Nebenkosten wie Raumherrichtung und Reinigung angefallen. Die Stadt habe „die Kosten für diese Maßnahme für das Jahr 2016 getragen“. Die Suche nach Alternativen war ergebnislos. In Erinnerung ist die Debatte über den Umzug in einen leeren Supermarkt am Schlaatz. Auf die Frage Hohlochs, ob die Orangerie „über das Frühjahr hinaus als Gebetsraum genutzt“ werde, antwortet das Rathaus, das könne „nach dem gegenwärtigen Stand nicht vollständig ausgeschlossen werden“. […]

Politikstube: Aus dem Artikel geht nicht hervor, auf welcher Rechtsgrundlage die Stadt Potsdam hier Steuergelder für eine Glaubensgemeinschaft verteilt. Gibt es dazu einen Beschluss? Wie wird mit anderen Religionsgemeinschaften verfahren, oder kann sich jetzt jeder an die entsprechende Abteilung der Stadt wenden und Veranstaltungshilfen beantragen? Wenn die „Gläubigen“ meinen größere Räume zu benötigen, sollen sie gefälligst ihre Miete selbst zahlen, wie andere auch. Die Zahlung der Miete überschreitet die Grenze des Zulässigen.

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