Polizisten, beschützt das Volk!

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Liebe Kollegen bei der Polizei,

immer mehr Bürger gehen in diesen Tagen gegen die völlig überzogenen, willkürlichen und grundgesetzwidrigen Corona-Maßnahmen auf die Straße.

Mehrere Verfassungsrechtler haben ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der „Notstandsgesetze“ angemeldet, erste Gerichtsurteile bestätigen dies.

Viele Bürger nehmen in diesem Rahmen bei friedlichen, ordnungsgemäßen Demonstrationen ihr verfassungsmäßiges Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit wahr.

Viele verfassungstreue Polizeibeamte finden sich bei solchen Demos in der Zwickmühle, Anweisungen zu Zwangsmaßnahmen ausführen zu müssen, die ihnen persönlich vielleicht übertrieben oder ungerechtfertigt erscheinen.

Mein Kollege Karsten Hilse, selbst 30 Jahre Polizist, hat vergangene Woche im Bundestag auf die Rechtslage gem. §63 BBG und §36 BeamtStG hingewiesen.

Danach tragen alle Beamten „die volle persönliche Verantwortung … für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen.“

Eine Dienstanweisung, die erkennbar „die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist“ muss nicht ausgeführt werden.

In diesem Sinne: Lasst uns zusammen für ein freies, sicheres, demokratisches Deutschland kämpfen!

Ihr Petr Bystron

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