Pflicht zum Gendern für alle Bürger verfassungswidrig

1479
Symbolbild

Laut Hans-Jürgen Papier, dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, wäre eine staatliche Normierung zur verbindlichen Verwendung von Gendersprache durch alle Bürger im privaten und gesellschaftlichen Bereich ein unverhältnismäßiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie wäre „damit verfassungsrechtlich unzulässig“, schreibt er in einem Gutachten im Auftrag der Theo-Münch-Stiftung für die Deutsche Sprache, über das die „Welt am Sonntag“ berichtet. Gleiches gelte für die Schulen.

Eine Verpflichtung zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache im schulischen Bereich sei „ebenfalls als nicht angemessen im Hinblick auf die verfolgten Ziele zu werten“ und somit „als verfassungsrechtlich unzulässig zu erachten“, heißt es im Gutachten.

Weiterlesen auf Epoch Times

Folgt Politikstube auch auf: Telegram