Immer wieder wurde uns von den Altparteien „widerwärtige und ahistorische Hetze“ vorgeworfen, wenn wir beim Corona-Regime vom „Notstand“ gesprochen hatten. Und in der Tat wird ja in den aktuellen Corona-Ausnahmezustands-Regelungen peinlich der angebliche „30er-Jahre“-Begriff des „Notstands“ vermieden.*)
Nun aber hat der CDU-Fraktionssprecher Brinkhaus gestern SELBST in einem unvorsichtigen Moment der Wahrheit im Rahmen einer SEINERSEITS verhetzenden Rede im Bundestag für die Regierungsfraktion CDU vom „Notstand“ gesprochen! Ganz wichtig! Wenn er das darf bzw. so sagt, dürfen wir das nun auch! UNBEDINGT MERKEN! Der „NOTSTAND“ ist damit amtlich!
*) So in Art 122 AEUV, in Art 115(2) GG und in §5 InfSchG – da ist nur von „Notsituation“, „Notlage“ die Rede; aber nicht vom „Notstand“.