Papierlose können prozessieren? „Flüchtlinge“ klagen gegen Auslesen von Handydaten

1080
Symbolbild

Seit 2017 darf das BAMF Handydaten von Asylbewerbern auslesen, um deren Identität zu ermitteln. Mehrere Flüchtlinge aus Afghanistan, Kamerun und Syrien haben gegen die Auswertung ihrer Handys geklagt, unterstützt von einem Verein namens „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ und gewiss auch Anwälten.

[…] Mehrere Flüchtlinge wehren sich einem Medienbericht zufolge mit Hilfe der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen die Auswertung von Daten ihrer Mobiltelefone durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). An den Verwaltungsgerichten in Hannover, Berlin und Stuttgart reichten Anwälte nach eigenen Angaben im Namen von Flüchtlingen aus Syrien, Afghanistan und Kamerun Klagen gegen das Auslesen der Handydaten ein, wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag) berichten. „Das Bamf missachtet die hohen verfassungsrechtlichen Vorgaben, an die der Staat beim Zugriff auf persönliche Daten gebunden ist“, sagte Lea Beckmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte den Funke-Zeitungen.

Die Auswertung der Handys durch das Bundesamt lasse „sehr umfassende Schlüsse über das Nutzungsverhalten eines Geflüchteten zu“. Das Amt habe mit Hilfe der Analyse-Software Zugriff auf Daten, Kontakte, Rufnummern, Fotos, Apps, Adressen von Webseiten und Email-Adressen, sagte Beckmann.  […] Quelle: t-online.de

Die besagten „Flüchtlinge“, die zig sichere Länder durchquerten, reisten in Deutschland offenbar ohne Papiere bzw. Identitätsnachweise ein und stellten einen Asylantrag. Der erste Schritt im Asylverfahren ist die Feststellung der Personalien, aber leider gehen nun mal die Papiere auf der Flucht „verloren“, sodass die Ermittlung der Identität erschwert oder gänzlich unmöglich wird, auch deshalb, da kein Interesse zur wahrheitsgemäßen Feststellung der Herkunft, des Alters oder Namens besteht, aber zur Mitwirkung eigentlich verpflichtet sind.

Probleme mit der Handyauswertung haben vor allen Dingen solche „Asylbewerber“, die wohl etwas zu verbergen haben oder verschleiern möchten?  Man kann natürlich auch weiterhin auf Treu und Glauben setzen, die Unverletzlichkeit der privaten Kommunikation als hohes Schutzgut erachten, aber wer nach Deutschland kommt und seine Identität nicht nachweisen kann, die Papiere unterwegs verloren gingen, jedoch das Handy nebst Ladekabel und Zubehör im Gepäck und nichts zu verheimlichen hat, der sollte auch kein Problem mit der Auswertung seines Handys haben. Alternativ kann der Asylsuchende die Botschaft seines Landes kontaktieren, um einen Pass zu beschaffen.

0 0 Bewertungen
Artikel Bewertung
Folgt Politikstube auch auf: Telegram

2 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments