250 ungeladene Gäste stürmen Party und klauen Wertgegenstände

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Essen (ots) – 45219 E-Kettwig: Am Samstag den 14. Januar feierten ca. 150 Gäste einer privaten Geburtstagsfeier in den Räumlichkeiten des „Alten Bahnhofs“ in Essen Kettwig. Nachdem sich ca. 250 ungeladene Gäste unter das feiernde Publikum mischten und die Party beendet werden musste, stellten viele der geladenen Gäste fest, dass ihnen Wertgegenstände fehlten. Ihre Taschen und Jacken ließen die Feiernden an der Garderobe zurück. Screenshots aus Videoaufnahmen zeigen zwei Personen, die durch ein schmales Fenster unrechtmäßig in die Toiletten einsteigen. Diese Personen stehen in Verdacht, die Wertgegenstände der Feiernden entwendet zu haben. Die Polizei sucht die beiden vermeintlichen Langfinger und bittet Zeugen, die sachdienliche

Hinweise zur Identifizierung geben können, sich bei der Polizei unter der Zentralen Telefonnummer 0201/829-0 zu melden.

Beunruhigende Zustände: Abends durch Bad Godesberg nur noch mit Pfefferspray

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Symbolbild

Ein Meinungsbeitrag von Hildegard Stausberg über die Veränderungen in Bad Godesberg und die „heiklen“ Gegenden, also No-Go-Areas, die Unsicherheit, hilfloser Rechtsstaat, schwarze Vermummte und der Fall Niklas P., basierend auf Schilderungen von Freunden, veröffentlich auf „Die Welt.de.“. Darüber wird Herr Richter Volker Kunkel, der im Fall von Niklas P. den Prozess leitete und den Tatverdächtigen Walid S. freigesprochen hat, not amused sein, schließlich sei Bad Godesberg nicht der Brennpunkt der Kriminalität.

Bad Godesberg ist nur ein Beispiel für viele Städte/Stadteile in Deutschland, das zeigt, wie die dramatische Veränderung an Tempo gewonnen hat. Am kommenden Sonntag findet die Landtagswahl in NRW statt, ob die Schmerzgrenze bei den Wählern erreicht bzw. überschritten ist, werden die Wahlergebnisse zeigen.

Nachfolgend der Meinungsbeitrag auszugsweise:

[…] Die Menschen, die seit Jahrzehnten dort leben, spüren besonders, wie sich ihre Stadt verändert hat. Dazu gehört vor allem eine Unsicherheit, die es dort so nie gab. Meine Freunde etwa, Mitte sechzig und noch sehr rüstig, empfinden das stark.

Seit Jahrzehnten gehört für sie zum Tagesausklang der Spaziergang am Rhein entlang. Dabei müssen sie durch eine Unterführung der B 9. Längst umgehen sie die weitläufig; bei beginnender Abenddämmerung tragen beide Pfefferspray in der Tasche.

Allein würde meine Freundin abends ein paar „heikle Gegenden“ in Bad Godesberg sowieso ausklammern, die allbekannten No-go-Areas. Und der Fall Niklas hat die Stimmung nicht gerade verbessert. […] Weiterlesen auf „Die Welt.de

Duterte an Soros: Es gibt einen eigenen Platz für dich in der Hölle

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Der philippinische Präsident Rodrigo Duterte scheint wohl wenig Sympathie für George Soros übrig zu haben und findet nicht gerade schmeichelnde Worte, um seine Ablehnung gegenüber dem Spekulanten zum Ausdruck zu bringen.  Nach einer Warnung von Duterte soll Soros einen geplanten humanitären Besuch auf den Philippinen abgesagt haben, auf der Inselgruppe sei ein Kopfgeld auf den Milliardär ausgesetzt sein.  Dies berichtet das US-amerikanische Boulevard-Nachrichtenportal Your Newswire, meldet RT Deutsch.

Der für einen wenig diplomatischen Ton in seinen Äußerungen bekannte Duterte soll demnach wörtlich geäußert haben:

„Es gibt einen eigenen Platz für dich in der Hölle, du Idiot. Setze nur einen Fuß auf unser Territorium und es wird mein Job sein, dich direkt dorthin zu befördern.“

Duterte hatte Soros unter anderem vorgeworfen, durch groß angelegte Spekulationsgeschäfte 1997 zum Zusammenbruch der Volkswirtschaften in Thailand und Malaysia beigetragen zu haben und die asiatische Finanzkrise durch Währungsspekulationen gezielt verschärft zu haben.

Chemnitz: Südländer begrapscht mehrere Frauen, zieht sie hinter sich her, droht ihnen mit einem Messer

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Symbolbild

Am Freitag, gegen 18.00 Uhr, soll eine unbekannte männliche Person im Bereich des Neumarktes Frauen belästigt haben. Laut eines Zeugen habe er mehrere Frauen angefasst und hinter sich hergezogen. Der Unbekannte soll teilweise den Opfern mit einem Messer gedroht haben. Die kurze Zeit später eingetroffenen Polizeibeamten konnten weder den Verdächtigen noch die Opfer ausfindig machen. Der Unbekannte soll etwa 20 Jahre alt sein, südländischer Typ, kurze dunkle Haare, bekleidet mit blauer Jacke und grauer Jogginghose. Er trug eine Bauchtasche und führte ein älteres Fahrrad mit sich.

Zeugen oder Opfer der Belästigungen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0371-3874102 bei der Polizei zu melden. (Ma)

Festnahme von zwei Syrern als mutmaßliche Mitglieder von ausländischen terroristischen Vereinigungen

Die Bundesanwaltschaft hat heute (9. Mai 2017) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 4. Mai und 5. Mai 2017 den 30-jährigen syrischen Staatsangehörigen Abdulmalk A. sowie den 23-jährigen syrischen  Staatsangehörigen Mousa H. A. in Berlin und Sachsen-Anhalt festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnungen der Beschuldigten durchsucht.

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, sich als Mitglieder an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ (JaN) beteiligt zu haben (§§ 129b, 129a StGB). Darüber hinaus besteht hinsichtlich des Beschuldigten Abdulmalk A. der dringende Tatverdacht, sich an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt (§§ 129b, 129a StGB) und aus niedrigen Beweggründen im Zusammenhang mit einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen getötet und dadurch ein Kriegsverbrechen sowie einen Mord begangen zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB, § 211 StGB).

In dem Haftbefehl wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Die Beschuldigten schlossen sich jeweils im Jahr 2012 im syrischen Bürgerkrieg einer zur terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ (JaN) gehörenden Kampfeinheit an. Während sich der Beschuldigte Mousa H. A. als Kämpfer an Kampfhandlungen gegen Truppen des syrischen Machthabers Assad beteiligte, hatte der Beschuldigte Abdulmalk A. den Rang eines Befehlshabers der Vereinigung im östlichen Syrien inne und beteiligte sich an der Eroberung der Gasquellen in Tuinan und der syrischen Stadt Tabka. Darüber hinaus brachte er im Frühjahr des Jahres 2013 in der Nähe der Stadt Tabka einen Scharfschützen des syrischen Regimes in seine Gewalt, zwang diesen, sein eigenes Grab auszuheben und schnitt ihm die Kehle durch. Hierdurch wollte er den Machtanspruch der Vereinigung in der Region durchsetzen.

Etwa Mitte des Jahres 2013 schloss sich der Beschuldigte Abdulmalk A. in seiner Heimatstadt Deir Ezzor der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) an und bekam – nachdem er zunächst als Kämpfer an mehreren Kampfhandlungen teilgenommen hatte – von der Vereinigung die Aufgabe des Verwalters des Euphrat-Staudamms nahe der Stadt Tabka übertragen.

Die Beschuldigten werden heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden wird.

Marburg: Ausländer fasst eine Schülerin im Zug unsittlich an – sie rettet sich auf die Toilette

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Eine 16-jährige Schülerin aus Stadtallendorf soll nach eigenen Angaben während der Zugfahrt, gegen 18.30 Uhr, von einem bislang Unbekannten unsittlich berührt worden sein. Das Mädchen war auf der Heimfahrt von Gießen Richtung Stadtallendorf unterwegs.

Um sich dem Mann zu entziehen, versteckte sich die 16-Jährige auf der Zugtoilette. Von dort verständigte sie ihren Vater. Dieser ließ seine Tochter in Marburg aussteigen und holte sie dort ab. Anschließend gingen beide zur Polizei Marburg und erstatteten Strafanzeige.

Personenbeschreibung Den Tatverdächtigen beschreibt das Mädchen wie folgt: Ca. 25-30 Jahre alt, etwa 175 cm groß, mit kurzen, schwarzen Haaren, ausländischem Aussehen, mit bräunlicher Hautfarbe. Er trug einen Dreitagebart und war bekleidet mit einer dunklen Stoffjacke (ggf. Fleece), schwarzen Turnschuhe und einer blauen Jeans.

Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren eingeleitet. Wer Angaben zu dem Fall machen kann, wird gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 0561/81616-0 bzw. der Bundespolizei-Hotline 0800 6 888 000 oder über www.bundespolizei.de zu melden.

Dschihadistenzelle in Spanien und Marokko ausgehoben

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Spanische und marokkanische Polizeikräfte haben bei einem gemeinsamen Anti-Terror-Einsatz eine mutmaßliche Dschihadistenzelle ausgehoben. In der spanischen Region Katalonien wurden zwei Männer festgenommen, die offenbar vorhatten, nach Syrien und in den Irak zu reisen, um für die Terrormiliz Islamischer Staat zu kämpfen. Ein weiterer Mann wurde in der marokkanischen Hafenstadt Tanger verhaftet.

Totalversagen der Asylbehörde: Kreuz auf Antrag genügte, um Syrer zu sein

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Zeit des Erwachens? Angela Merkel hatte in September 2015 so eine Art von Facebook-Party ausgerufen,  allerdings eine von weltgeschichtlichem Ausmaß und mit verheerenden Folgen, eine Völkerwanderung unter falscher Flagge. Von der allgemeinen Willkommenshysterie profitierten eine Menge Trittbrettfahrer, die ohne jegliche Kontrolle durchgewunken wurden, und ein Kreuz an der richtigen Stelle im Fragebogen der Selbstauskunft genügte, um ein „syrischer Flüchtling“ zu sein. Tja, Pässe gehen eben leichter verloren als Smartphones, und letztlich sind diese Leute derart traumatisiert, dass sie nicht mehr wissen, wo sie eigentlich herkommen?

Wie viele „schwarze Schafe“ nutzten die Großzügigkeit des Ankreuzverfahrens aus? Von den hunderttausenden Asylanträgen sollen nun lächerliche 2.000 geprüft werden, ausgelöst durch den Bundeswehrsoldaten, der sich als syrischer Flüchtling tarnte.

[…] Nach dem Skandal um den als Syrer getarnten Soldaten fordern Politiker vom Bundesflüchtlingsamt, seine Asylentscheidungen strenger zu kontrollieren. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der „Welt am Sonntag“: „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss neue und innovative Wege beschreiten, um im Asylverfahren die Identitätsklärung zu verbessern.“

Um dem Flüchtlingsansturm Herr zu werden, kamen im Sommer 2015 sogar nur Fragebogen zum Einsatz – auf eine Identitätsprüfung wurde gänzlich verzichtet, zitiert die „Welt“ aus dem Brief eines Personalvertreters des BAMF. In diesem heißt es: „Syrer ist, wer sich schriftlich im Rahmen einer Selbstauskunft als Syrer bezeichnet.“ Auch wurde damals vor „systematischen Mängeln“ gewarnt, die mit einem „rechtsstaatlichen Verfahren nicht vereinbar sind“.

Derzeit prüft das Bundesamt (BAMF) nach dem Auffliegen des als Flüchtling getarnten Bundeswehrsoldaten 2000 bereits abgeschlossene Asylverfahren. […] Quelle: Focus Online