Ulrike Trebesius: Die grüne Kanzlerin

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Der Grünen-Politiker Joschka Fischer bezeichnete Angela Merkel als „Glücksfall für Deutschland“ und meint damit insbesondere ihre Politik der offenen Grenzen. Währenddessen zeigen sich beim BAMF die Auswirkungen: Chaos, Bestechlichkeit, Urkundenfälschung.

Tübingen: Studentin auf dem Heimweg vergewaltigt – Biss in den Hals vertreibt Täter

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Symbolbild

Tübingen: Wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilen, war die 21-jährige Studentin am Samstagmorgen auf dem Heimweg von einem Studentenclub im Fichtenweg zum nahegelegenen Studentenwohnheim. Gegen 3.30 Uhr geschah der Übergriff: Die junge Frau schloss gerade die Haustüre des Heims auf, da umklammerte sie ein Unbekannter von hinten.

Der Mann zog ihr das Kleid und den Slip herunter. Obwohl sich die Frau wehrte, nahm er sexuelle Handlungen an ihr vor. Erst nachdem sie ihren Peiniger in den Hals biss, ließ er von seinem Opfer ab und flüchtete.

Der Täter wird wie folgt beschrieben:

  • etwa 30 bis 40 Jahre alt
  • rund 1,70 Meter groß
  • dunkler Teint
  • schlanke Figur
  • kurze Haare
  • bekleidet mit blauer Jeans und weißem T-Shirt

Nach dem Biss der 21-Jährigen dürfte er im Halsbereich eine entsprechende Verletzung aufweisen. Die Polizei bittet Zeugen, sich unter der Rufnummer 07071/9728660 zu melden.

Nächster Merkel-Murks: Das Elektro-Auto ist „klimafreundlicher“ – nach 580.000 Kilometern

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Von Prof. Dr. Jörg Meuthen

Liebe Leser, der Lieblingsfeind linksgrüner Bevormundungsfanatiker ist bekanntlich das Auto.

Genau genommen das Auto in seiner bisherigen Form, also mit einem bewährten und über die Jahrzehnte hinweg perfektionierten Verbrennungsmotor.

Diesen Wohlstands- und Mobilitätsgaranten für Millionen Deutsche bekämpfen die Grünen mit aller ideologischen Verblendung, zu der sie fähig sind – und das ist bekanntlich die am stärksten ausgeprägte Fähigkeit in dieser Partei der Technikfeinde und Studiumsabbrecher.

Leider haben die Grünen bei diesem Kampf schon seit Jahren eine Mitstreiterin an der Spitze der Regierung – nämlich Kanzlerdarstellerin Merkel höchstpersönlich. Ein wichtiges Ziel dieser Dame ist bekanntlich die Entkernung der Union von hie und da noch anzutreffenden Resten an Vernunft und Konservatismus, um dann die leere Unions-Hülle den Grünen als Koalitionspartner andienen zu können. Die Förderung des Elektro-Autos passt da perfekt ins Bild.

Typisch für die oberflächliche Effekthascherei sowohl von Grünen als auch von Frau Merkel ist es nämlich, ein Fahrzeug daran zu messen, was direkt am Auspuff herauskommt. Gibt es keinen solchen Auspuff, wie dies ja beim Elektroauto der Fall ist, dann ist alles gut – „lokal emissionsfrei“ heißt das Zauberwort, das Grüne wie auch Merkel vor Glück erstrahlen lässt.

Nur leider heißt „lokal emissionsfrei“ eben nicht „total emissionsfrei“. Ganz im Gegenteil: Die Produktion gerade der für die Elektroautos notwendigen Akkus ist außerordentlich energieintensiv, und auch der Strom in Deutschland kommt nicht aus der Steckdose, sondern muss in Kraftwerken erzeugt werden.

In Deutschland geschieht dies momentan in 39,6% der Fälle durch die Verbrennung von Kohle sowie in weiteren 8,4% durch die Verbrennung von Erdgas. Dadurch werden unter anderem große Mengen an CO2 erzeugt – also genau desjenigen Gases, das von Grünen & Co. als besonders „klimaschädlich“ bezeichnet wird.

Anscheinend ist dies aber nur dann „klimaschädlich“, wenn es aus dem Auspuff eines Fahrzeugs entströmt – wird es dagegen bei der Stromerzeugung aus einem Kraftwerksschlot geblasen, scheint seine sonst angeblich so verheerende Wirkung jeden Schrecken zu verlieren.

Der ADAC hat nun nachgemessen, wie sich das Elektrofahrzeug in Bezug auf die tatsächlichen CO2-Emissionen über seinen gesamten Lebenszyklus schlägt, also inklusive der erforderlichen Energie für die Produktion, das Recycling und die laufende Stromerzeugung zum Betreiben des Fahrzeugs.

Untersucht wurden Kleinwagen, Fahrzeuge der Kompaktklasse und oberen Mittelklasse. Die Ergebnisse sind durch die Bank ernüchternd.

Bei all diesen Fahrzeugen dauert es nämlich viele 10.000 Kilometer, bis ein Elektroauto eine positive CO2-Bilanz gegenüber seinem Pendant mit Verbrennungsmotor aufweist.

Besonders krass ist das Missverhältnis im Bereich der oberen Mittelklasse: Dort sind sage und schreibe 580.000 Kilometer an Laufleistung erforderlich, damit die Bilanz des Elektrofahrzeugs gegenüber einem modernen Diesel positiv wird.

Das Dumme ist nur: Kaum ein Elektrofahrzeug wird diese exorbitante Laufleistung jemals schaffen, da die Akkus, wie man zumindest derzeit prognostiziert, bereits nach recht wenigen Jahren ihre Wirkung verlieren und komplett ersetzt werden müssen.

Aufgrund der exorbitant hohen Kosten für neue Batterien wird es sich dann in aller Regel um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln, sodass ein komplett neues Fahrzeug hergestellt werden muss, für welches der Zyklus dann wieder bei Null zu laufen beginnt.

Oder anders ausgedrückt: Im weit verbreiteten Segment der oberen Mittelklasse kann der Elektroantrieb einem effizienten Dieselmotor nicht das Wasser reichen.

Dieses Faktum anzuerkennen und entsprechend zu handeln, zum Beispiel durch die Beendigung der Verunsicherung und partiellen Enteignung von Millionen Dieselfahrern, wäre ein Zeichen verantwortungsvoller Politik. Leider steht die Dame im Kanzleramt, getrieben von ihrer Sucht nach „schönen Bildern“ sowie ihrer Konfliktunfähigkeit, für das genaue Gegenteil.

Zeit daher für verantwortungsvolle Politik statt grüner Ideologie. Zeit für die AfD.

Handelskrieg: Was passiert, wenn Trumps Strafzoll-Drohungen wahr werden?

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Über Europa schwebt ein Damoklesschwert: Bleiben Donald Trumps Strafzölle eine Drohung? Auch in Deutschland hängt knapp jeder zweite Arbeitsplatz in der Industrie am Export. Europa muss reagieren – fordern Experten.

Hamburg: Afrikaner rastet vor Supermarkt aus und versucht Polizist die Dienstwaffe zu entreißen

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Ein Afrikaner rastete am Samstag vor einem Supermarkt im Stadtteil St. Georg aus. Polizeibeamte haben am frühen Samstagmorgen (28.4.2018 – 09:29 Uhr) einen 61-jährigen Mann aus Mauretanien vorläufig festgenommen, nachdem dieser zuvor mehrere Personen, darunter einen 27-jährigen Polizeibeamten, verletzt hatte.

Die Beamten des Polizeikommissariates 11 waren zum Tatort gerufen worden, nachdem zwei Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes (21 u. 30) den Tatverdächtigen aufgrund eines gegen ihn bestehenden Hausverbotes angesprochen und vor die Eingangstür des Supermarktes geleitet hatten. Dort kam es allerdings zu einer massiven körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten, in deren Zuge es dem Tatverdächtigen gelang, die Sicherheitsdienstmitarbeiter mehrfach in Hände und Unterarme zu beißen, wodurch diese blutende Wunden davon trugen. Auch nach Eintreffen der Beamten ließ der 61-Jährige nicht ab und griff nunmehr den 27-jährigen Polizeibeamten an und biss diesem in den Finger. Der Beamte erlitt dadurch eine Knochenabsplitterung. Während der Auseinandersetzung versuchte der 61-Jährige wiederholt, die geholsterte Dienstwaffe des 27-jährigen Beamten zu entreißen, was ihm allerdings nicht gelang.

Erst durch die Anwendung unmittelbaren Zwanges, u.a. durch den Einsatz von Pfefferspray gelang es schließlich, den 61-Jährigen zu fixieren und vorläufig festzunehmen.

Der Polizeibeamte sowie die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes wurden in der Folge ambulant im Krankenhaus behandelt. Der Polizeibeamte konnte aufgrund der Verletzungen seinen Dienst anschließend nicht mehr fortsetzen. Der Tatverdächtige wurde ebenfalls verletzt und unter polizeilicher Bewachung in einem Krankenhaus behandelt. Beamte des Kriminaldauerdienstes führten den Mann anschließend einem Haftrichter zu.

Integrationskurse: Jeder Zweite scheitert am Deutschtest

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Symbolbild

Mehr als die Hälfte aller Zuwanderer erreicht im Deutschtest am Ende der Integrationskurse nicht das Kursziel. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“.

Demnach besuchten nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im vergangenen Jahr 339.578 Menschen erstmals einen Integrationskurs. Allerdings machten deutlich weniger, nämlich nur 289.751 Ausländer, später auch beim Sprachtest am Kursende mit. Und von denjenigen, die überhaupt am Sprachtest teilnahmen, erreichte nicht einmal jeder Zweite (48,7 Prozent) das Kursziel B1. Vier von zehn (40,8 Prozent) kamen lediglich auf das niedrigere Sprachniveau A2, der Rest blieb darunter. Zur Erklärung verweist das BAMF darauf, dass einige Teilnehmer im Verlauf des Kurses krank werden, andere eine Arbeit finden oder umziehen und deshalb nicht zur Abschlussprüfung antreten.

Nach Angaben von Sprachlehrern liegt das schlechte Abschneiden auch an einer fehlenden Lernkultur und daran, dass viele Flüchtlinge nach wie vor traumatisiert seien. De facto schwänzen viele Flüchtlinge aber auch zu viele Stunden ihrer Sprachkurse. An den Integrationskursen nehmen Ausländer teil, die auf Dauer in Deutschland leben möchten. Darunter sind Zuwanderer aus der EU und Spätaussiedler, in jüngster Zeit aber vor allem Flüchtlinge, die meist von den Behörden zur Teilnahme verpflichtet werden.

Die Integrationskurse bestehen aus zwei Teilen: Aus 600 Schulstunden Sprachkurs und 100 Schulstunden Orientierungskurs. Im Sprachkurs sollen die Teilnehmer so viel Deutsch lernen, dass sie das Niveau B1 erreichen. Das genügt, um im Alltag in Deutschland schriftlich und mündlich klarzukommen, für einen qualifizierten Beruf reicht das Sprachlevel meist nicht. Das Ziel ist also niedrig gehängt, wird aber von den meisten trotzdem nicht erreicht. (dts/29.4.2018)

Wie schrecklich – Auswärtiges Amt befürchtet: Seehofers Pläne könnten Familiennachzug verzögern

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Das Auswärtige Amt befürchtet, dass Seehofers Pläne den Familiennachzug für Flüchtlinge stark einschränken könnten, statt der angepeilten 1.000 Versorgungsfälle, würden durch die intensive Bearbeitung „leider“ nur „20“ Anträge monatlich genehmigt werden. Die sorgfältige Prüfung der Nachzügler muss Vorrang haben, das liegt im Interesse der hiesigen Gesellschaft und der Gewährleistung für die innere Sicherheit Deutschlands. Der jetzige Skandal im BAMF in Bremen zeigt, das in dem Schwall 2015/16 zu viele unberechtigte Personen gekommen sind, die an sich nicht hätten hier sein sollen. Des Weiteren kauften zahlreiche sogenannte „Flüchtlinge“ sich syrische und damit gefälschte Pässe, dann jene „Flüchtlinge“ die im Asylantrag das Feld „Syrer“ nur ankreuzen brauchten, weil angeblich ihre Papiere auf der Wanderroute verloren gingen.

Das Auswärtige Amt befürchtet und die Bürger hoffen, denn der Familiennachzug nach Deutschland kann gar nicht genug eingeschränkt werden. Das sind subsidiär Geschützte, diese erhalten nur einen vorrübergehenden Schutzstatus, also nur geduldet. Das Recht auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte ist in der Genfer Flüchtlingskonvention nicht verankert und ebenso nicht im Grundgesetz. Wann beginnt endlich die Rückführung?

[…] Im Auswärtigen Amt wird nach einem Bericht vom „Spiegel“ erwartet, dass Pläne des Bundesinnenministeriums den Familiennachzug für Flüchtlinge stark einschränken könnten. Hintergrund ist die anstehende Neuregelung des Familiennachzugs für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus, darunter viele Syrer.

Nach internen Plänen des Innenministeriums sollen die deutschen Auslandsvertretungen überprüfen, welche der im Ausland lebenden Familienmitglieder berechtigt sind, ihren Angehörigen nach Deutschland zu folgen. Das könnte nach Ansicht des Außenamts aber zu starken Verzögerungen bei der Bearbeitung führen. Dann sei pro Monat nur mit 20 genehmigten Anträgen zu rechnen, sagte ein Spitzenbeamter des AA dem „Spiegel“ – also deutlich weniger als die bis zu 1000 monatlichen Nachzügler, auf die sich Union und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt haben.

Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus („subsidiär Schutzberechtigte“) können derzeit praktisch keine Angehörigen nach Deutschland nachholen. Ab August wollen Union und SPD maximal 1000 pro Monat den Nachzug erlauben. Dafür sind aber Gesetzesänderungen nötig, über die in der großen Koalition hart verhandelt wird. […] Quelle: Focus Online/28.4.2018

Hessen hat fertig: Richter lehnen zunehmend aus persönlicher Überzeugung Abschiebungen ab

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Die Klagen gegen Asylbescheide steigen und lösen eine Prozessflut bei Gerichten aus. Bei einem Großteil geht es um Personen, die einen subsidiären Schutzstatus erhalten haben, aber nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden.

Auch in den hessischen Gerichten stapeln sich die Akten und die Zahl der Richter wird aufgestockt, um der Klageflut einigermaßen Herr zu werden. Entscheidungen mit großer Tragweite müssen getroffen werden, obwohl der Gesetzgeber die Maschen des Gesetzes weit gespannt hat, lassen zunehmend Richter ihre persönlichen Überzeugungen bzw. ihr eigenes Rechtsverständnis walten und kippen Entscheidungen der Behörden, z.B.  akzeptieren die Götter in Schwarz keine Abschiebungen in immer mehr Fällen. Also man will die faulen Äpfel nicht von den guten trennen, gemischt kommen sie in den „Bleiberecht für Alle“-Einheitstopf, bis es gärt.

[…] An den Verwaltungsgerichten in Hessen schnellt die Zahl der Streitfälle in die Höhe. Das liegt im Wesentlichen an der drastischen Zunahme der Asylverfahren. Insgesamt 36 305 Verwaltungsverfahren sind im vergangenen Jahr bei den fünf hessischen Verwaltungsgerichten in Kassel, Darmstadt, Frankfurt, Gießen und Wiesbaden eingegangen, wie der Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Dirk Schönstädt, am Freitag in Kassel mitteilte. Das sind rund 92 Prozent mehr als im Jahr 2016 mit 18 950 Verfahren.

Hintergrund dieser Entwicklung ist, dass viele Flüchtlinge nicht mehr ihre volle Anerkennung als Asylberechtigte, sondern nur noch einen „subsidiären Schutz“ erhalten. Das hat unter anderem zur Folge, dass nur eine Aufenthaltsberechtigung von einem statt drei Jahren erteilt wird. Immer mehr Flüchtlinge – darunter viele Syrer – klagen daher auf die Anerkennung des vollen Flüchtlingsstatus.
Der Jurist beklagte, dass Verwaltungsgerichtsentscheidungen zunehmend aus persönlichen Überzeugungen heraus nicht akzeptiert würden. Dazu gehörten Abschiebungen ebenso wie der „Fall Wetzlar“, bei dem die Stadt trotz einer anderslautenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die NPD nicht in ihre Stadthalle gelassen hatte. „Ein solches Verhalten kann sich ein demokratischer Rechtsstaat auf Dauer nicht leisten“, warnte Schönstädt. […] Quelle: HNA.de/28.4.2018