Die Türkei-Connection um Joachim Löw

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Joachim Löw und Harun Arslan

Nach der Begegnung von Mesut Özil und Ilkay Gündogan mit dem türkischen Präsidenten Erdogan nahm Bundestrainer Joachim Löw die beiden Fußballspieler in Schutz: „Das war keine glückliche Aktion. Wenn man für Deutschland spielt, dann vertritt man das Land und die deutschen Werte,  und äußerte Verständnis für die schwierige Situation von Spielern mit Migrationshintergrund. Es ist nicht immer so leicht, das unter einen Hut zu bringen. Nach seinem Willen werden sie bei der WM in Russland dabei sein.“

Löw hält also zu Özil und Gündogan, keine Sekunde hat der Bundestrainer an einen Rauswurf aus der National-Elf gedacht, beide Spieler genießen unter Löw offenbar den Nimbus der Unantastbarkeit. Liegt das am spielerischen Können der beiden Fußballspieler oder an der Türkei-Connection?

[…] Zwei Herzen schalgen in der Brust des Bundestrainers  – fühlt sich Joachim Löw der Türkei doch eng verbunden. 1998 übernahm er nach seiner Zeit beim VfB Stuttgart den Trainerjob bei Fenerbahce Istanbul. Eingefädelt hatte diesen überraschenden Wechsel damals Harun Arslan, der seitdem Joachim Löws Berater ist und in 20 gemeinsamen Jahren zum engen Vertrauten und Freund wurde.

Der türkischstämmige Arslan betreibt in Hannover die ARP Sportmarketing GmbH, die gemeinsam mit der Kooperationsfirma Family & Football die Klienten betreut. Und zu diesen Klienten gehören neben Joachim Löw auch Ilkay Gündogan und Mesut Özil. Als Berater arbeiten dort auch Ilhan Gündogan, der Onkel von Ilkay Gündogan, sowie ­Mutlu Özil, der Bruder von Mesut Özil.

Großer Unmut in Deutschland, großes Wohlwollen in der Türkei. Und mittendrin auch noch Joachim Löw, der sich zum einen dem Deutschen Fußball-Bund verpflichtet fühlt, gleichzeitig aber wohl auch nicht mit scharfer Kritik seinen türkischen Berater vor den Kopf stoßen will. Harun Arslan, der auch den VfB-Trainer Tayfun Korkut berät, war für eine entsprechende Anfrage unserer Zeitung nicht zu sprechen. […] Quelle: Stuttgarter Zeitung.de/16.5.2018

Hartz IV: Wie die Bundesregierung die Regelsätze niedrig rechnet

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416 Euro. Das ist der aktuelle Regelsatz für erwachsene Hartz IV Empfänger ohne Kinder. Davon kann man leben, sagt die Bundesregierung. Was sie nicht so gerne sagt: Der Satz müsste viel höher liegen, wenn sie sich an ihre eigenen Regeln halten würde. Aber die Bundesregierung bedient sich einer ganzen Reihe von Rechentricks, um das Existenzminimum so niedrig wie möglich zu halten. Und spart so Milliarden – auf Kosten der Ärmsten.

Abartig: Asylbewerber onanieren vor Kindern im Hallenbad

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Hallenbad Vöcklabruck

Zwei Asylbewerber haben offenbar die Willkommenskultur und die Toleranz falsch interpretiert? Die zwei „Schutzsuchenden“, einer stammt auf jeden Fall aus Afghanistan, wurden auf frischer Tat bei der Selbstbefriedigung im Kinderbecken des Hallenbades Vöcklabruck (OÖ) ertappt, und das scham- und respektlos vor kleinen Kindern. Die zwei Männer im Erwachsenenalter reagierten wegen ihres verbotenes Tun mit provokanten Grinsen, offenbar mit dem Wissen, das ihnen nicht viel passieren wird.

[…] „Die Männer haben im Wasser onaniert und dabei die ganze Zeit die Kinder beobachtet“, sagt Gerald S., dessen Ehefrau samt ihren zwei kleinen Töchtern zu Zeugen des scheußlichen Vorfalls wurden. „Sie haben selbst dann nicht aufgehört, als sie gemerkt haben, dass Erwachsene sie beobachten“, erzählt S.

Als der zu Hilfe gerufene Bademeister die beiden Sexstrolche aus dem Wasser holte, ihre Personalien aufnahm und sie aufforderte, das Hallenbad zu verlassen, soll das Duo nur provokant grinsend in die Umkleidekabine gegangen, dann seelenruhig mit den Fahrrädern heimgefahren sein. „Von Scham oder Reue war nichts zu merken – Entschuldigung gab es natürlich auch keine“, so S.

Am Mittwoch wurde ein Asylwerber, ein Afghane (29), wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung sowie wegen sittlicher Gefährdung von Personen unter 16 Jahren angezeigt.

Bürgermeister Herbert Brunsteiner zeigt sich empört, bedauert den Vorfall und hofft, dass die Männer einer gerechten Strafe zugeführt werden. „Leider ist so etwas nicht zu verhindern – wichtig ist aber, dass wie in dem Fall sofort reagiert wird.“ […] Quelle: Krone.at/17.5.2018

Worms: 13-Jährige vergewaltigt – Afghanischer Asylbewerber zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

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Ein afghanischer Asylbewerber, mutmaßlich 21 Jahre alt, wurde zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Vergewaltigung einer 13-Jährigen und zur Zahlung von 6.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Noch im Gerichtssaal klickten die Handeschellen und der Verurteilte wurde ins Gefängnis gebracht, berichtet die Wormser Zeitung.

Mit welcher Strafe hätte der Afghane in seiner Heimat rechnen müssen? Zumindest kamen nicht die Ermäßigungen wie Traumatisierung, psychisch labil oder Jugendstrafrecht zur Anwendung. Für die 13-Jährige und ihren Eltern nur ein schwacher Trost, durch die Vergewaltigung wurde dem Mädchen ein Trauma zugefügt und zu hoffen bleibt, dass dieses nicht ihr ganzes Leben beeinträchtigen wird.

Es geht wohl nur noch mit Begleitung, sei es der Weg zur Schule, zum Sport, ins Freibad oder auf dem Spielplatz, wer seine Töchter auf keinen Fall dem Risiko einer „Erlebenden“ aussetzen möchte. Das ist u.a. der Preis der Willkommenskultur und der Aufnahme massenhaft Schutzsuchender:  Immer mehr Kinder werden womöglich mit immer weniger Bewegungsfreiheit aufwachsen.

Spürnase: $2400

Berlin: Muslimische Taxifahrer verweigern Transporte von Blindenhunden

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Wenn im Abendland langsam die Lichter ausgehen, kriecht exakt das in aller Hässlichkeit aus dem Unterholz hervor, was andere nach wie vor als kulturelle Bereicherung ansehen. Fragt sich nur, worin diese genau bestehen soll.

Das würde Hajo J. sicher auch gern wissen. Er ist gehbehindert, längere Strecken sind für ihn äußerst mühsam zu bewältigen. Daher bestellt er sich öfter ein Taxi zum Transport. Mit dabei sind stets Charlotte und Pauline, zwei brave Dackelmischlingsdamen. Dass just diese beiden für das Maximum an muslimischem Zorn sorgen könnten, hätte Hajo J. nie für möglich gehalten.

Noch weit vom eigentlichen Ziel entfernt, hielt das Taxi plötzlich an. Der Fahrer forderte den Gehbehinderte barsch auf, seinen Wagen unverzüglich zu verlassen. Er habe eine Hundehaarallergie. Das schien dem verdutzten Mann alles andere als glaubwürdig. Der Fahrer beschimpfte ihn daraufhin als Nazi und drohte ihm sogar Schläge an. Es stellte sich schnell heraus, dass die Hunde das eigentliche Problem waren. Warum sie 2018 im Islam nach wie vor als unreine Tiere gelten, weiß niemand mehr. Doch das kann einen stolzen Muslim nicht davor bewahren, völlig aus der Fassung zu geraten.

Taxen sind grundsätzlich verpflichtet, neben Gepäck auch Tiere zu befördern. In Berlin weigert sich dennoch eine Gruppe von mehreren Fahrern aus dem bekannten Kulturraum und weist sogar Fahrgäste ab, die auf einen Blindenhund angewiesen sind. Wo dann noch die Nazikeule geschwungen wird und man Behinderte aus dem PKW prügeln will, ist jede Grenze der Toleranz aufs Heftigste überschritten.

Quelle: AfD

Betrug beim Bamf: Nur 0,7 Prozent der Asylentscheide tatsächlich überprüft

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Der Asyl-Betrug beim BAMF in Bremen könnte kein Einzelfall sein. Laut einer Anfrage der FDP wurden nur 0,7 Prozent der Asylentscheide tatsächliche überprüft. Die Opposition fordert eine umfangreiche Untersuchung.

Weil er kein Bargeld rausrückte: Sechs „Südländer“ prügeln und treten auf 23-Jährigen ein

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Bochum-Wattenscheid: Sechs junge Männer haben einen 26-jährigen Bochumer in Weitmar überfallen. Die Polizei sucht nach Zeugen.

Der Vorfall ereignete sich am Mittwochabend, 16. Mai. Gegen 21 Uhr war der alkoholisierte 26-Jährige zu Fuß auf der Erzstraße unterwegs, als die Gruppe in Höhe der Hausnummer 36 auf ihn zukam und Bargeld von ihm forderte. Als der Bochumer das verneinte, schlugen die jungen Männer auf ihn ein und traten ihn, woraufhin er zu Boden ging.

Anschließend ließen sie von ihm ab und stiegen in ihre Autos – nach Zeugenangaben handelte es sich um einen Opel Corsa und einen Opel Vectra, beide mit Essener Kennzeichen. Sie erbeuteten Bargeld. Der 26-Jährige wurde leicht verletzt und begab sich selbstständig in ein Krankenhaus.

So werden die Täter beschrieben: Alle Personen sind 20 bis 23 Jahre alt, werden dem Aussehen nach als „südländisch“ beschrieben und waren dunkel gekleidet.

Das Wattenscheider Regionalkommissariat (KK 34) hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet unter der Telefonnummer 02327 / 963 8405 (-4441 außerhalb der Geschäftszeiten) um Zeugenhinweise.

Abschiebe-Drehtür Deutschland: 2 Afrikaner aktuell nach Italien abgeschoben und schon wieder da

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Rosenheim: Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Mittwoch (16. Mai) bei Grenzkontrollen zwei Afrikaner unabhängig voneinander verhaftet. Beide waren erst vor wenigen Tagen nach Italien abgeschoben worden. Ihre Rückreise nach Deutschland endete für die Männer hinter Gittern.

In den Nachmittagsstunden kontrollierten Bundespolizisten die Reisenden eines Fernzuges aus Italien. Ein Libyer konnte sich lediglich mit einer abgelaufenen deutschen Aufenthaltserlaubnis ausweisen. Bei genauerer Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass der 21-Jährige nur zwei Tage zuvor nach Italien abgeschoben worden war. Zugleich hatte er ein sechsmonatiges Einreiseverbot erhalten. Nachdem der Afrikaner trotzdem versucht hatte, nach Deutschland zu gelangen, wurde er auf Antrag der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Rosenheim vorgeführt. Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens wurde der Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro verurteilt. Aufgrund unzureichender Barmittel muss er ersatzweise 140 Tage in der Justizvollzugsanstalt Gablingen verbringen.

Für vier Monate ins Gefängnis muss auch ein somalischer Staatsangehöriger. Er war Anfang Mai von der Ausländerbehörde abgeschoben worden. Zudem wurde ihm mitgeteilt, dass er bis 2021 nicht wieder in die Bundesrepublik einreisen darf. Trotzdem kam der 22-Jährige aus Italien zurück. Auf Entscheidung des Richters im beschleunigten Verfahren sollte er eine Geldstrafe zahlen. Da er die geforderte Summe in Höhe von 600 Euro nicht zahlen konnte, brachten ihn die Bundespolizisten in ein Augsburger Gefängnis.