Mehr als 130 Straftaten! Nach Messerattacke in Gera: „Flüchtling“ (15) aus Syrien zu fünf Jahren Haft verurteilt

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Nach der Messerattacke in Gera auf offener Straße Anfang Februar 2020 ist der Hauptangeklagte, ein syrischer „Flüchtling“ (15), der zwei deutsche Männer (29, 35) mit einem Cuttermesser angegriffen und schwer verletzt hatte, zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Die zwei anderen Mittäter, der 19-jährige Ramin N. aus dem Iran und der 21-jährige Ali Sina M. aus Afghanistan, erhielten den Neubürger-Bonus – nur Bewährungsstrafen für gefährliche Körperverletzung.

Das syrische Prachtexemplar, welches vor einigen Jahren mit seiner Mutter nach Deutschland einreiste und offenbar durch den Krieg schwer traumatisiert wurde, ist kein unbeschriebenes Blatt, mit mehr als 130 Straftaten verewigte sich der Schutzsuchende bzw. Wiederholungstäter in der Statistik. Dafür wurde Mohammad D. vom Amtsgericht Gera zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt, allerdings tauchte durch wundersame Weise der syrische Pass auf, der vermutlich bis dahin als verloren gegangen galt, und gemäß dem Ausweis zufolge noch keine 14 Jahre alt war im Tatzeitraum und strafunmündig ist.

Massig Straftaten bis hin zur schweren Messerattacke in Gera, man darf davon ausgehen, dass auch dieser syrische Kriminelle nach Absitzen der Haftstrafe weiterhin in Deutschland verweilen wird, Abschiebung ist keine Option, schließlich handelt es sich um einen „Schutzbedürftigen“, dem in Syrien eventuell Verfolgung oder gar Schlimmeres droht.

Über die Entscheidung am Landgericht berichtet Focus Online (Archiv) ausführlich.

Hannover: Versuchte Vergewaltigung einer 27-Jährigen – Afghane (19) in U-Haft

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Symbolbild

Am frühen Sonntagmorgen (26.07.2020) fiel ein junger Mann plötzlich über eine 27-jährige auf der Dresdner Straße in Hannover her, zerrte an ihrer Kleidung, wollte sie vergewaltigen. Offenbar wehrte sich die Frau erfolgreich, denn der Täter ließ von ihr ab. Stattdessen raubte er ihr die Handtasche, flüchtete mit seiner Beute zu Fuß.

Eine Streife konnte einen Tatverdächtigen kurzer Zeit später stellen und festnehmen: ein 19-jähriger Afghane. Seit Dienstag sitzt er in U-Haft. Nach BILD-Informationen ist der Flüchtling seit 2016 in Deutschland. Er ist u.a. wegen Diebstahls und Drogendelikten aktenkundig. Quelle: Bild.de

Corona: Es ist unfassbar wie in diesem Land gegen Kinder und Bürger vorgegangen wird

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Die 2. Welle wird generiert. Kinder bereits in häuslichert Isolation. Kein Kontakt zu Eltern ohne Maske, separat Essen, Duschen, schlafen. §13 GG außer Kraft- Einweisung in geschlossene Einrichtung und 2 Jahre Haft angedroht! Rede von Tina Romdhani in Ravensburg.

Sie finden immer wieder neue Wege um illegal nach Europa einzureisen

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Diese Familie aus Großbritannien kommt aus dem Urlaub zurück und hat zwei Afrikaner im Dachgebäckträger ihres Autos. Die Sachen der Familie hatten die beiden Afrikaner vorher weggeworfen.

Entsetzen auf Lampedusa – Migrantenboot landet nahe Badestrand

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Touristen und auch Einheimische aalen sich in der Sonne an einem Strand der Insel Rabbits, dem berühmtesten Touristenort Lampedusas, und dann landet ein Migrantenboot nahe des Badestrandes. Die Illegalen gingen von Bord und laufen dann ohne jede Kontrolle davon.

Deutschen Hartz IV Empfängern kann man Leistungen kürzen – Abgelehnten Asylbewerbern NICHT!

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Symbolbild

Landessozialgericht NRW ( Az.: L 20 AY 20/20 B ER )

In dem Fall geht es um zwei irakische Asylsuchende, die zunächst nach Griechenland in die EU eingereist waren. Dort wird ihnen internationaler Schutz gewährt. Dennoch reist das Paar weiter nach Deutschland – und hier wird ihr Asylantrag abgelehnt. Zwar erhalten die beiden vorläufige Aufenthaltstitel. Das betroffene Bundesland Nordrhein-Westfalen reduziert jedoch die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Unterkunft und Verpflegung. Ist das gerechtfertigt?

Nein, sagte man am Landessozialgericht. „Es ist verfassungsrechtlich nicht zulässig, Sozialleistungen vorzuenthalten oder zu kürzen. Solange der Aufenthalt in Deutschland ausländerrechtlich hingenommen wird, darf die Bedarfsdeckung nicht eingeschränkt werden. Das gilt selbst dann, wenn die Betroffenen theoretisch zurück nach Griechenland ausreisen könnten. Die Rückkehr in das schutzgewährende Land muss aber rechtlich wie tatsächlich möglich und zumutbar sein. Eine ausnahmsweise Rechtfertigung der Kürzung ergibt sich selbst dann nicht, wenn damit ein asylrechtlich ungewolltes Verhalten sanktioniert werden soll.“

Die beiden Iraker erhalten die ihnen in Deutschland zustehenden Sozialleistungen.

Abkassieren bis zum letzten Atemzug: 51.000 Rentner steuerpflichtig wegen Rentenerhöhung in 2020

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Für 51.000 Rentner führt die Rentenerhöhung in 2020 zu empfindliche Konsequenzen im Geldbeutel, die marginale „Wohltat“ ist mehr Fluch als Segen, sie müssen Steuern auf das Altersruhegeld an den Fiskus abführen. Das wäre ja auch noch schöner, wenn die Ruheständler nach über 40 Jahren teils harter Arbeit die gesamte Rente zum Verprassen einfach behalten. Zumindest dürfte sich der Bundesfinanzminister Olaf Scholz über die dringend benötigten Mehreinnahmen bestimmt freuen, insbesondere in der Corona-Zeit, schließlich drohen erhebliche Steuereinbußen wegen der Virus-Maßnahmen.

Rheinische Post berichtet:

Durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli werden nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums rund 51.000 Rentnerinnen und Rentner im laufenden Jahr erstmals steuerpflichtig. Das geht aus der Antwort des Ministeriums auf eine schriftliche Frage des FDP-Bundestagsbgeordneten Markus Herbrand hervor, die der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwoch) vorliegt. Die Bezüge der 21 Millionen Rentner sind Mitte des Jahres um 3,45 Prozent in Westdeutschland und 4,2 Prozent in Ostdeutschland gestiegen. Für mehr als 50.000 Rentenbezieher bedeutet dies, dass sie im Veranlagungsjahr 2020 erstmals Einkommensteuer bezahlen müssen. Das könnte in Einzelfällen dazu führen, dass Ruheständler unter dem Strich weniger Geld zur Verfügung haben als ohne die Rentenerhöhung, warnte die FDP. „51.000 neue Einkommensteuerpflichtige sind eine gute Nachricht für den Bundesfinanzminister. Für die Betroffenen bedeutet es im schlimmsten Fall, dass die Rentenerhöhung unterm Strich von der Steuerlast aufgefressen wird“, sagte Herbrand. Das Ministerium weist in seiner Antwort darauf hin, dass die Steuerpflicht nicht nur dadurch entstehen kann, dass der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Rente erstmals den Grundfreibetrag von 9408 Euro übersteigt. Auch andere steigende Einkünfte – etwa Mieteinnahmen, Betriebsrenten oder Kapitaleinkünfte – könnten dazu beitragen, dass Ruheständler steuerpflichtig würden.