Schon wieder Neumarkt/Oberpfalz: Dunkelhäutiger versuchte junge Joggerin zu vergewaltigen

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Erst vergangene Woche wurde eine 18-Jährige in einer Grünanlage in Neumarkt in der Oberpfalz unter Vorhalt eines Messers festgehalten und vergewaltigt, rund eine Woche später nun der nächste Vorfall, am Mittwoch versuchte ein Mann mit Messer eine junge Joggerin zu vergewaltigen. Auffallend ist, in beiden Fällen ähneln sich die Täterbeschreibungen, möglicherweise könnte ein Zusammenhang bestehen.

[…] In Neumarkt in der Oberpfalz ist es am Mittwochabend gegen 18.30 Uhr zu einer versuchten Vergewaltigung einer jungen Joggerin gekommen. Wie die Polizei mitteilt, war die Frau am Kanal unterwegs, als sich ihr ein Mann mit einem Messer näherte und sie angriff. Die Frau wurde verletzt.

Zu einer Vergewaltigung kam es laut Polizei nicht. Die junge Frau konnte sich zu Passanten flüchten, die sofort die Polizei verständigten. Eine großangelegte Fahndung der Polizei brachte keinen Erfolg. Unterstützt wurden die Beamten durch einen Polizeihubschrauber, einer Hundestaffel und der Bundespolizei.

Der Gesuchte ist rund 170 Zentimeter groß, schlank, circa 20 Jahre alt und sprach Englisch. Er war dunkelhäutig und trug eine kurze Hose, ein T-Shirt und ein Käppi.

Die Kripo Regensburg hat die Ermittlungen übernommen und bittet auch die Bevölkerung um Mithilfe. […] Quelle: br.de

Erschreckende Entwicklung: Anzahl der gemeldeten offenen Stellen sinkt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 36%

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Die Bundesagentur für Arbeit offenbart in ihrem aktuellen Monatsbericht eine erschreckende Entwicklung: die Anzahl der gemeldeten offenen Stellen sinkt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 36 Prozent. In absoluten Zahlen entspricht das einem Rückgang von einer halben Millionen Stellen. Auf drei Arbeitslose kommt nur noch eine offene Stelle. Im Frühjahr 2019 lag das Verhältnis von Arbeitslosen und offenen Stellen noch bei 1,6.

Für Uwe Witt, Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales ein weiteres Zeichen für den Niedergang des Wirtschaftsstandorts Deutschland:

„Corona wirkt inzwischen als Brandbeschleuniger und Erfüllungsgehilfe für die linksgrün-ideologische Umstrukturierung der deutschen Wirtschaft. Nicht nur, dass die Regierungsmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus die deutsche Wirtschaft in die Knie gezwungen haben, nein, jetzt wirkt sich auch die Wundermedizin Kurzarbeitergeld nachteilig auf den Arbeitsmarkt aus. Denn solange ein Unternehmen Kurzarbeit anzeigt, gilt automatisch ein Einstellungsstopp.

Diese Entwicklung wird noch lange anhalten, wenn die Regierung, wie Markus Söder fordert, die Regelungen zum Kurzarbeitergeld bis weit ins nächste Jahr verlängern wird. Von aktuell 6,9 Millionen Kurzarbeitern würde nach Auslaufen der Sonderregelungen zum Jahresende höchstens die Hälfte wieder an ihrer regulären Arbeitsplatz in Vollzeit zurückkehren. Ökonomen rechnen daher mit Arbeitslosenzahlen von über fünf Millionen Menschen in Deutschland.

Herr Söder, der deutsche Wähler lässt sich nicht mit Taschenspielertricks an der Nase herumführen. Die Verlängerung der Kurzarbeit dient nur zur Verschönerung der Arbeitslosenstatistik. Offensichtlich möchten Sie das Problem der drohenden Massenarbeitslosigkeit nur bis nach der nächsten Bundestagswahl hinauszögern. Beenden Sie den Kopflos-Kurs beim Corona-Krisenmanagement und geben Sie den Menschen wieder Perspektiven, an ihren alten Arbeitsplatz auf Vor-Corona-Niveau zurückzukehren.“

Unglaublich: Kinder sollen bei Corona-Verdacht getrennt von Familie isoliert werden

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Gesundheitsämter in mehreren Bundesländern fordern Eltern in der Coronakrise dazu auf, ihre Kinder in häuslicher Quarantäne getrennt von der Familie in einem Raum zu isolieren, wenn ein Corona-Verdacht besteht. Nach Informationen von nw.de, der Online-Ausgabe der in Bielefeld erscheinenden Tageszeitung „Neue Westfälische“, haben die Gesundheitsämter der Kreise Offenbach und Karlsruhe in einer Anordnung gefordert, es solle keine gemeinsamen Mahlzeiten geben. Zudem drohten sie Eltern, dass bei Zuwiderhandlung das Kind in einer geschlossenen Einrichtung für die Dauer der Quarantäne untergebracht werde. Bei den Empfängern der Anordnungen handelt es sich um Eltern von Kindern zwischen drei und elf Jahren.

Gauland: Laschets Ausflug in die Weltpolitik prallt mit der harten Realität zusammen

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Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag kommentiert den Besuch des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet in einem griechischen Migrantenlager, der aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden musste:

„Der kurze Ausflug des Armin Laschet in die Weltpolitik ist unsanft mit der harten Realität zusammengestoßen. So recht erschließt sich ohnehin nicht, was der Landespolitiker Laschet mit diesem Besuch überhaupt bezwecken wollte. Nordrhein-Westfalen hat zweifellos genug hauseigene Probleme im Land, die einen Ministerpräsidenten voll und ganz auslasten und die ohne die ambitionierte Nebenaußenpolitik eines Provinzfürsten besser zu lösen wären.

Wenn es Laschets Absicht war, seinem Vorbild Angela Merkel nachzueifern und sich in den Medien als Migranten-Kümmerer zu inszenieren, ist ihm das jedenfalls gründlich danebengegangen. Im innerparteilichen Wahlkampf um Parteivorsitz und Kanzlerkandidatur dürfte es ihm kaum weiterhelfen, dass ungeduldige illegale Migranten, die auf ein Ticket nach Deutschland drängen, ihn schon mal als ‚Prime Minister of Germany‘ bejubelt haben.

Zu denken geben sollte Laschet allerdings, dass es auch mit massiver Bedeckung durch mitgebrachte und einheimische Sicherheitskräfte offenkundig selbst für einen bundesdeutschen Regionalpolitiker zu riskant war, die augenscheinliche Zone der Gesetzlosigkeit in einem griechischen Lager für illegale Einwanderer zu betreten.

Nicht nur für Europa, auch für Deutschland und Nordrhein-Westfalen ist es die denkbar schlechteste Idee, dieses offensichtlich unberechenbare und unkontrollierbare Personenpotenzial ins eigene Land zu holen und nach Quoten auf alle EU-Staaten zu verteilen. Erst recht ist es kontraproduktiv, illegale Migranten durch spektakuläre Politikerbesuche noch zusätzlich zu ermuntern. Dass Armin Laschet aus seinem missglückten Auftritt entsprechende Schlüsse gezogen hätte, ist allerdings leider nicht einmal im Ansatz zu erkennen.“

Telekom-Verein entlässt Nationalspieler wegen Teilnahme an Freiheitsdemo

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Jetzt sind wir schon so weit: Menschen werden wegen der bloßen Teilnahme an einer friedlichen Demonstration für Grundrechte und Freiheit arbeitslos!

Diesmal traf es sogar einen Nationalspieler!!!

Hauptsponsor des Vereins, der ihn rausgeschmissen hat: die staatstreue Telekom.

Die fadenscheinige Begründung: er würde die Gesundheit der Mannschaftskollegen gefährden. Dabei findet seit Wochen kein gemeinsames Training statt. Und selbst wenn: ein Test hätte schnell Klarheit verschaffen können.

So werden Demonstrationsrecht und Kündigungsschutz gleichzeitig ausgehebelt!

https://www.n-tv.de/…/Schlag-ins-Gesicht-der-Meinungsfreihe…

Anwaltskanzlei Ivett Kaminski: Maskenpflicht, kein Einsichtsrecht in Atteste, keine Mitführpflicht von Attesten

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Nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 der ab dem 15. Juli 2020 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen sind unter anderem Kunden in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, auf Wochenmärkten, auf sämtlichen allgemeinen Flächen von Einkaufszentren und vergleichbaren Einrichtungen verpflichtet, eine Mundnasebedeckung zu tragen.

Nach § 2 Abs. 3 S. 2 der Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen gilt dies nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mundnasebedeckung tragen können. Der Ausnahmeregelung folgend, können Kunden, die aus medizinischen Gründen den Mundnasenschutz nicht tragen können, somit ohne Mundnasenbedeckung in Lebensmittelmärkten einkaufen gehen.

Nun habe ich oft gelesen, dass Supermarktinhaber aufgrund des ihnen zustehenden Hausrechts berechtigt sein sollen, Kunden, die ohne eine Mundnasenbedeckung einkaufen gehen, den Zutritt zu verweigern. Aus meiner Sicht sind die verbreiteten Informationen falsch.

Zwar können nach § 2 Abs. 3 S. 5 der CoronaSchVO NRW Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Mundnasenbedeckung nicht beachten, von der Nutzung der Einrichtungen ausgeschlossen werden. Aber solch ein Ausschluss kann nur dann greifen, wenn überhaupt eine Verpflichtung zum Tragen einer Mundnasenbedeckung besteht. Für Personen, die aus medizinischen Gründen eine Mundnasenbedeckung nicht tragen können, besteht eine solche Verpflichtung ja gerade nicht. Somit können Supermarktinhaber diesen Personen auch nicht unter Berufung auf diese Regelung oder ihr etwaiges Hausrecht den Zutritt verweigern und sie vom Einkaufen ausschließen.

Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass Supermarktinhaber eine Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen haben. Wird ein Geschäft für den „allgemeinen Publikumsverkehr“ eröffnet – wie es bei Supermärkten der Fall ist –, erteilt der Besitzer „generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis“ , vgl. LG Bonn, Az.: 10 O 457/99.

Der Zutritt kann allenfalls nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. Das bedeutet, dass die Zutrittsverweigerung nicht willkürlich ausgesprochen werden darf. Da Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mundnasenbedeckung tragen können, von der Verpflichtung zum Tragen einer MNB ausdrücklich ausgenommen sind, liegt ein sachlicher Grund für deren Ausgrenzung ja gerade nicht vor. Diesen Personen kann der Zutritt nicht verweigert werden.

Schließen die Supermarktinhaber diese Kunden dennoch aus, so ist dies als willkürlich zu bewerten. Darüber hinaus diskriminieren die Supermarktinhaber diese Kunden. Aus meiner Sicht haben Kunden, denen unberechtigt der Zugang zu Lebensmittelgeschäften, und somit zu ihrer Grundversorgung, verwehrt worden ist und wird, einen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Diskriminierung. Ich habe, im Auftrag meiner Mandanten, einige Lebensmittelgeschäfte in Dortmund und im Umkreis angeschrieben und hierauf hingewiesen.

Nun kommen wir zu der Frage, ob der Supermarktinhaber oder dessen Mitarbeiter ein Recht darauf hat/haben, ein Attest von diesen Kunden zu fordern und in dieses Attest Einsicht zu nehmen. Meine Antwort lautet klar: nein!

Dieses Recht ergibt sich aus der Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen nicht. Auch das Hausrecht geht nicht so weit, dass von Kunden gefordert werden kann, dass diese ihre Daten- und Patientenschutzrechte vollständig aufgeben. Solche Atteste enthalten in aller Regel personenbezogene Daten (Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht) des Patienten, Name und Adresse des behandelnden Arztes und ggf. auch eine Diagnose.

Ebenso wenig besteht die Verpflichtung der Kunden, ein entsprechendes Attest mitzuführen. Eine Mitführpflicht wurde in der Verordnung nicht verankert.

Die in § 2 Abs. 3 S. 2 Coronaschutzverordnung NRW genannten medizinischen Gründe sind nach meinem Dafürhalten in geeigneter Art und Weise lediglich glaubhaft zu machen. Zur Glaubhaftmachung ist keinesfalls die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich. Deshalb ist es m.E. völlig ausreichend, sich auf medizinische Gründe bloß zu berufen. Oft wird aber argumentiert, dass die Ordnungsbehörden/Polizei deshalb ein Recht darauf hätten, Einsicht in die Atteste zu nehmen, weil durch das Nichtragen der MNB der Verdacht der Begehung einer Ornungswidrigkeit bestünde. Dieser Ansicht kann ich nicht folgen. Denn, wenn sich der Kunde ausdrücklich auf medizinische Gründe beruft, so muss für jeden Beamten/Mitarbeiter spätestens in diesem Zeitpunkt klar sein, dass diese Person keine Ordnungswidrigkei begeht, weil sie von der Verpflichtung zum Tragen einer MNB ausdrücklich ausgenommen ist. Auch im Bußgeldverfahren gilt nämlich die Unschuldsvermutung. Es ist nicht die Aufgabe des Betroffenen, seine Unschuld zu beweisen. Vielmehr muss die Behörde oder ggf. später Gericht die Täterschaft bzw. den Verstoß gegen die CoronaSchVO NRW des Betroffenen nachweisen.

Noch mehr Inkompetenz? CSU-Staatsministerin Bär: „In der Bundesregierung sind viel zu wenig Frauen“

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Die Staatsministerin im Kanzleramt, Dorothee Bär (CSU), hat einen Frauenmangel in der Bundesregierung beklagt. Obwohl seit 2018 die Bundesregierung das weiblichste Kabinett aller Zeiten hat, mit neun männlichen und sieben weiblichen Mitgliedern, scheint das Frau Bär noch nicht genug zu sein, einzig zählt die Quote und das Geschlecht vorab als Beurteilungskriterium, die Befähigung und fachspezifische Kompetenz sind wohl zweitrangig. Da fällt einem glatt die unfähige Ex-Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen ein, die eher mit Selbstdarstellung und in der Berater-Affäre glänzte, statt mit Kompetenz.

Deutschland braucht die fähigsten Politiker und Politikerinnen, die das Land vor Schaden bewahren und sein Nutzen mehren, dabei ist der Anteil von Frauen oder Männer so unwichtig wie der morgendliche Hahnenschrei. Die Voraussetzung sollte Fachkompetenz sein, leider befindet sich im derzeitigen Kabinett eine geballte Inkompetenz, da graut es nicht wenigen Bürgern angesichts der Probleme wie Finanz- und Wirtschaftskrise und der Arbeitslosigkeit, die auf Deutschland noch zu kommen, obendrein die andauernde Merkelsche Einwanderungspolitik.

Rheinische Post berichtet:

Die Staatsministerin im Kanzleramt, Dorothee Bär (CSU), hat einen Frauenmangel in der Bundesregierung beklagt und sich offen für das von SPD, Grünen und Linken angestrebte Paritätsgesetz bei Parlamentswahlen gezeigt. Auch für die von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) geforderte und von Teilen der Union bisher abgelehnte Frauenquote für Unternehmensvorstände signalisierte die stellvertretende CSU-Vorsitzende in einem Interview mit der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Dienstag) Unterstützung: „Zwei Drittel der großen Unternehmen haben keine einzige Frau im Vorstand. Welche Gesellschaft soll das eigentlich abbilden? Frauenfreie Unternehmensvorstände können wir nicht hinnehmen.“ Die Frauenquote sei nicht der Untergang des Abendlandes. „Und die Behauptung von vielen Männern stimmt auch nicht, dass es für manche Ämter, Vereine, Unternehmen, Parteien nicht genügend Frauen gebe.“ Politik und Gremien müssten die Wirklichkeit widerspiegeln. „Auch die Bundesregierung hat Nachholbedarf, wenn man sich die Zahl der Staatssekretäre, Abteilungsleiter und Unterabteilungsleiter anschaut.

Da sind viel zu wenig Frauen.“ Bär sagte, die Lücke zwischen Vätern und Müttern auf der Karriereleiter sei am größten: „Wer macht in Deutschland Karriere? An erster Stelle stehen Männer mit Kindern. Platz zwei: Männer ohne Kinder. Dann kommen Frauen ohne Kinder und dann die Mütter.“ Homeoffice, digitale Sitzungen, flexible Arbeitszeiten müssten ausgebaut werden und weibliche Vorstände die Möglichkeit bekommen, Mutterschutz und Elternzeit zu nehmen. Auf die Frage, ob sie auch für ein Paritätsgesetz bei Parlamentswahlen sei, antwortete Bär: „Wir müssen vorankommen. Ich würde es nicht pauschal ablehnen. Aber es ist wegen der Direktkandidaten schwierig umzusetzen.“