Brutaler Überfall auf Rentnerpaar in Peine: 83-Jährige totgeprügelt – 87-Jähriger schwer verletzt

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Nach bisherigem polizeilichen Ermittlungsstand klingelten am Dienstag gegen 16:15 Uhr zwei derzeit unbekannte Täter an der Wohnungstür des geschädigten Ehepaares. Nach dem Öffnen der Tür durch den 87-jährigen Ehemann haben die Täter offensichtlich ohne jegliche Vorwarnung auf den Mann eingeschlagen. Dieser erlitt hierdurch massive Verletzungen. Im weiteren Tatverlauf haben die Täter unvermittelt auf die ebenfalls im Nahbereich stehende 83-jährige Ehefrau eingeschlagen. Durch die massive Gewaltanwendung gegenüber der Frau ist diese ihren schweren Verletzungen erlegen. Der Mann musste mit schweren Verletzungen einem Krankenhaus zugeführt werden. Die Polizei hat am Tatort Spezialisten der Spurensuche eingesetzt, um nach möglichen Beweisen zu suchen, die Aufschlüsse auf die Täter und den Tathergang machen können. Weiterhin führen Beamte der Polizei Peine, der Tatortgruppe aus Salzgitter und des Zentralen Kriminaldienstes Befragungen und Ermittlungen durch und sichern Spuren und Beweise. Die Polizei ermittelt, ob aus der Wohnung Gegenstände entwendet wurden. Genaue Angaben zu den Tätern liegen nicht vor. Die Polizei ist dringend auf Zeugenhinweise angewiesen. Die Tat habe sich in einem Mehrparteienhaus in der Bodenstedtstraße in der Nähe der Straße Pulverturmwall ereignet. Sollten sie im Tatzeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge wahrgenommen habe oder Personen festgestellt haben, die sich schnell vom Tatort entfernt haben, werden sie gebeten, umgehend die Polizei in Salzgitter unter 05341/18970 anzurufen.

Ulla Jelpke (Die Linke) entsetzt: Obergrenze nicht ausgeschöpft – Nur 67.500 „Asyl-Zuwanderer“ in 2020

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Die Hyperhumanistin Ulla Jelpke (Die Linke) ist not amused, die gesetzte Obergrenze für den PC-Kampfbegriff „Asyl-Zuwanderung“ konnte im Jahr 2020 nur zu einem Drittel ausgeschöpft werden. Nur 67.500 Versorgungssuchende wanderten durch zig sichere Länder und erreichten das Sozialparadies. Für Ulla Jelpke sind die ins Sozialsystem eingewanderten „Flüchtlinge“ aus fremden Kulturen viel zu wenig, die neurotische Weltenretterin träumt wohl insgeheim, dass das Defizit des Jahres 2020  im Jahr 2021 einen Ausgleich findet, schließlich ist die Zahl der Weltreisenden gestiegen. Hingegen ist bei einem Teil der Bürger die Obergrenze seit 2015/2016 längst erreicht, daher dürfte die Zahl der Neuankömmlinge im Jahr 2020 wohl kaum Freudensprünge auslösen, und das betrifft nicht nur die Kosten der Versorgung.

Neue Osnabrücker Zeitung/Presseportal:

Die innerhalb der Großen Koalition vereinbarte Obergrenze für die Asyl-Zuwanderung wurde 2020 bei Weitem nicht erreicht und nur zu einem Drittel ausgeschöpft. Das geht aus der Auskunft des Bundesinnenministeriums an die Linksfraktion hervor, die der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) vorliegt. Demnach lag die Nettozuwanderung im vergangenen Jahr bei knapp 67 500 Menschen. Rechnet man hierzulande geborene Kinder unter einem Jahr etwa von Asylbewerbern mit ein, waren es rund 94 000 Menschen. Die Zahl ist auch wegen der Corona-Pandemie im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen. Allerdings zeigt sich schon länger ein Trend nach unten – nach Einschätzung der Linksfraktion wegen Abschottungsmaßnahmen der EU. 2018, als die Koalition den Obergrenzen-Korridor beschlossen hatte, hatte die Nettozuwanderung laut Innenministerium noch bei rund 159 000 Geflüchteten gelegen. 2019 waren es rund 95 000 Menschen – wenn man hierzulande geborene Kinder unter einem Jahr einrechnet, rund 126 400 Menschen. CDU, CSU und SPD hatten im Frühjahr 2018 in ihrem Koalitionsvertrag einen Korridor für die Zuwanderung im Kontext der Fluchtmigration vereinbart. Demnach sollen pro Jahr nicht mehr als 180 000 bis 220 000 Menschen nach Deutschland kommen. Dabei wird die Zahl ankommender Asylerstbewerber, Flüchtlinge und im Zuge des Familiennachzugs eingereister Angehörige verrechnet mit der Zahl der Menschen, die Deutschland infolge von Abschiebungen oder freiwilligen Ausreisen verlassen haben. Die Obergrenze wurde vor allem auf Betreiben des CSU-Parteichefs Horst Seehofer, der kurz darauf Bundesinnenminister wurde, in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Weil die in Deutschland geborenen Kinder von Geflüchteten, für die ein Asylantrag gestellt wird, gar nicht zugewandert sind, erstellt die Bundesregierung seit 2019 bei der Berechnung des Zuwanderungskorridors eine Summe mit und ohne diese hier geborenen Kinder. Betrachtet man die Details der Zahlen, so zählten die Behörden 2020 rund 76 000 grenzüberschreitende Asylanträge. Im Rahmen des Familiennachzugs kamen knapp 13 000 Angehörige von schutzberechtigten Flüchtlingen nach Deutschland, und die Bundesrepublik nahm 1685 Personen bei humanitären Aufnahmeaktionen auf (Resettlement). Dem stand gegenüber, dass 13 683 Menschen abgeschoben oder zurückgeführt wurden und mindestens 9571 Personen freiwillig in ihre Heimat ausreisten. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, kritisierte das Konzept einer zahlenmäßigen Begrenzung des Asylrechts grundsätzlich. Sie sagte zudem der „NOZ“: „Seehofers selbstherrlich gesetzte Obergrenze wurde nur zu einem Drittel erreicht. Das ist eine beschämende Nachricht, denn die Zahl der Flüchtlinge weltweit ist weiter angestiegen.“

Der Irrsinn geht weiter: Kanzleramt will Lockdown-Verlängerung bis 14. März

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Das Bundeskanzleramt will den Corona-Lockdown bis zum 14. März verlängern. Dies geht aus einer aktualisierten Beschlussvorlage für die Beratungen mit den Ländern hervor. Friseure sollen unter Auflagen ab dem 1. März wieder öffnen dürfen. So geht es munter weiter, weil es kaum Proteste aus der Bevölkerung gibt. Update: Beschlossen wurde der Lockdown bis zum 07. März.

Schlupfloch „Härtefall“: Mehr als 10.000 abgelehnte Asylbewerber dürfen bleiben

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Der letzte Strohhalm für die Aufenthaltserlaubnis für abgelehnte Asylbewerber und damit Ausreisepflichtige ist ein Passus im Aufenthaltsgesetz von 2005, sozusagen ein Schlupfloch für Ausnahmen. Abgelehnte Asylbewerber können sich an die Härtefallkommission wenden, um einen weiteren Aufenthalt zu erwirken, vorausgesetzt die Gründe reichen für eine Bewilligung aus. Weit mehr als 10.000 Ausländer, was auch immer die Zahl heißen mag, nutzten bereits das Schlupfloch „Härtefall“, um das gescheiterte Asylgesuch und die Ausreisepflicht zu umgehen und ein Aufenthaltsrecht zu erlangen.

Focus Online:

Seit 2005 können sich abgelehnte Asylbewerber an „Härtefall-Kommissionen“ wenden, die alle Bundesländer eingerichtet haben. Deshalb hat FOCUS Online in allen Bundesländern nachgefragt und um belastbare Zahlen gebeten. Das Ergebnis: Seit 2005 haben deutschlandweit mehr als 10.000 abgelehnte Asylbewerber aufgrund ihres Härtefall-Gesuchs doch noch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Die tatsächliche Zahl dürfte sogar viel größer sein. Denn mehrere Länder konnten keine durchgehende Statistik für die vergangenen 16 Jahre bringen und meldeten stattdessen nur Zahlen für ausgewählte Zeiträume.
Zu den Gründen, die einen weiteren Aufenthalt des Ausländers hierzulande rechtfertigen können, zählen unter anderem:
  • ein langjähriger Aufenthalt in Deutschland,
  • nachhaltige Integration im Bundesgebiet,
  • fehlende Bindungen zum Heimatland,
  • eine schwere Krankheit.
Mehr auf Focus Online (Artikel im Archiv)
 

Bundesregierung ignoriert Körperverletzung von Windrad -Schallopfern

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Offener Brief

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel, Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister Peter Altmaier, Sehr geehrte Frau Umweltministerin Svenja Schulze, Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Jens Spahn, die Deutsche Schutz-Gemeinschaft-Schall für Mensch und Tier (DSGS e.V.) schlägt Alarm. Immer mehr Menschen wenden sich auf Grund massiver gesundheitlicher Probleme, verursacht durch von Windrädern emittierte gepulste Schalldruckwellen im Frequenzbereich von 0,01 Hz bis 10 Hz mit bis zu 93 dB, bei perpetuellen Expositionszeiten, mit der Bitte um Hilfe an die DSGS e.V. Die WHO hat für gepulste Druckwellen im Frequenzband bis 10 Hz, bei kurzfristiger Exposition, einen Grenzwert von 60 dB festgelegt. Dieser Wert wird um das 100-fache überschritten. Schallopfer aus ganz Deutschland berichten verzweifelt, oft weinend am Telefon, welcher Willkür sie durch Behörden und Öffentlichkeit ausgesetzt sind, wenn Sie ihr Leid berichten. Viele berichten von einer jahrelangen Odyssee, konsultierten Ärzten denen das WTS (Windturbinen Syndrom) nicht bekannt war oder ist, die ratlos waren. Durch Zufall erfahren die Meisten die Ursache ihrer Erkrankungen. Derweil wird von Bundesregierung und Umweltbundesamt, trotz besserem Wissen, die Mär verbreitet, negative gesundheitliche Auswirkungen durch von Windrädern emittiertem Infraschall seien nicht bekannt. Dabei wurden selbst in der vom Umweltbundesamt durchgeführten Studie 2020, bei Expositionszeiten von 3 x 30 Minuten, Akut-Reaktionen nachgewiesen. In der Studieder Bundesbehörde PTB, der Physikalisch Technischen Bundesanstalt, in Zusammenarbeit mit der Charité und dem UKE Hamburg durchgeführt, wurde eine massive Beeinflussung der Hirnströme nachgewiesen -ausgelöst durch Infraschall. Prof. Dr. Vahl, Uni Mainz,hat in einer medizinischen Studie zweifelsfrei nachgewiesen, dass gepulster Schall im Frequenzband von 1 bis 8 Hz die Herzmuskelkraft prägnant reduziert. Prof. Dr. Vahl spricht von einem Störsender für das Herz. Eine Fülle von Studien und wissenschaftlichen Gutachten beweisen die pathophysiologische Wirkung des von Windrädern emittierten gepulsten Schalls –Druckwellen im Bereich von 0,5 bis 8 Hz. Nachgewiesen von der Bundesbehörde BGR (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) als auch in der vom BMWE geförderten TremAc –Studie. Seit 20 Jahren, dem Beginn des Einsatzes von Windrädern, werden die Schallopfer diskreditiert und diskriminiert. Statt medizinische Daten der Betroffenen wissenschaftlich auszuwerten und zu nutzen, wurde und wird weiterhin auf Ignoranz und Diffamierung der betroffenen Bürger gesetzt.Verantwortliche Politiker wie sie, von der Politik eingesetzte Partei -politische Behördenleiter, ohne jegliche fachliche Expertise, negieren und leugnen weiterhin die pathophysiologische Wirkung der von Windrädern emittierten Schalldruckwellen im Frequenzbereich 0,01 bis 8 Hz. Wir sind der begründeten Meinung, dass Sie sowie die verantwortlichen Behördenmitarbeiter gegen das GG Art. 2 Abs. 2 verstoßen. Wir sind der Meinung, dass Sie Grundrechtsverletzungen begehen. Namhafte und renommierte Juristen wie Prof. Dr. Papier und Prof. Dr. Murswiek sind nicht nur, was das GG Art. 2 Abs. 2 und GG Art. 20 a angeht, ebenfalls dieser Meinung.
  • Wir fordern Sie auf, zur Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren.
  • Wir fordern Sie auf, die Belange der Geschädigten ernst zu nehmen.
  • Wir fordern Sie auf, diesen größten medizinischem Feldversuch an der Bevölkerung zu beenden
  • Wir fordern Sie auf, uns anzuhören.
Mit Behauptungen, es könne gesundheitliche Aspekte geben, jedoch nur bei hohen Schalldruckpegeln, die nicht von Windrädern erreicht würden,haben sie sich der unterlassenen Hilfeleistung und eines Verstoßes gegen die garantierten Grundgesetz-Rechte insbesondere 1(1) und 2(2) schuldig gemacht. Die Gesundheit vieler Opfer ist in diesem unfreiwilligen Langzeitversuch bereits ruiniert worden. Von Bundesministerien unterstellten Bundesanstalten erstellte Berichte zeigen ein klares Gefährdungspotential insbesondere durch den gepulsten Infraschall im Bereich 0,01 bis 8 Hz. Grundlegende Daten sind über 10 Jahre bekannt. Die zur Genehmigung von Windrädern angewendeten über 20 Jahre alten Vorschriften ignorieren das in fahrlässiger Weise.Die bei Genehmigungsverfahren involvierten Beamten verstoßen gegen die ihnen nach Beamtenrecht obliegenden Grundpflichten. Das Problem auf eine nicht näher definierte „fehlende Akzeptanz“ zu reduzieren und damit den sog. Windradgegnern eine Art naiver Abneigung gegen Windräder zu unterstellen, geht an der Realität vorbei. Wir, dieDSGS e.V., haben Sie bereits mehrfach, auch per Einschreiben, auf die Problematik der bereits Schall betroffenen und Körper verletzten, erkrankten Bürger aufmerksam gemacht. Lediglich durch das Bundesumweltministerium vertreten durch Bundesumweltministerin Svenja Schulze wurde uns der gebetsmühlenartige Satz geschrieben: „Nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Diskussion liegt kein Nachweis für gesundheitliche Effekte vor, die durch Infraschall und tieffrequente Geräusche (von Windenergieanlagen) ausgelöst werden. Das stammt offenbar aus einem sachunkundigen Personenkreis! Das bedeutet für die betroffenen Bürger, dass Sie keine medizinische Unbedenklichkeit zur Infraschall-Einwirkung auf den Körper und Organe von Mensch und Tier vorweisen können! Wir fordern Sie auf, das Recht auf Unversehrtheit und Lebensqualität (Artikel 1, 2 und 20a Grundgesetz) unverzüglich zu veranlassen durch Stopp des Windrad-Ausbaus sowie Stilllegung der bestehenden Anlagen bis auf weiteres, solange die medizinische Unbedenklichkeit nicht zweifelsfrei bewiesen ist. Eine Güterabwägung zugunsten der Windräder ist nicht darstellbar!

Brandner: Wir brauchen keine Ministerpräsidenten, die sich wie Hofschranzen aufführen

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Im Auftrag des AfD-Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Rechtsausschussvorsitzenden, Stephan Brandner, hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages festgestellt, dass es sich bei den Bund-Länder-Konferenzen, die seit März 2020 bereits 21 mal stattfanden und bei denen tiefe Eingriffe in die Grundrechte beschlossen wurden, lediglich um ein informelles Gremium handelt, das der „bundesweiten Koordinierung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie dienen“ soll. Weiter macht der Wissenschaftliche Dienst deutlich, dass „aufgrund der alleinigen Zuständigkeit der einzelnen Länder (…) die im Rahmen der Bund-Länder-Konferenzen getroffenen Absprachen über die zu ergreifenden Maßnahmen“ nicht verbindlich seien und nur die Natur politischer Absichtserklärungen hätten. Stephan Brandner, auch Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, mahnt die Ministerpräsidenten, sich von der Bundeskanzlerin nicht weiter unter Druck setzen zu lassen, die ihren eigenen Kurs ohne Rücksicht auf Verluste durchpeitschen will. Brandner: „Bundeskanzlerin Merkel hat in der aktuellen Coronakrise überhaupt nichts zu sagen, prügelt aber seit fast einem Jahr ihre Meinung durch. Das muss ein Ende haben. Wir haben Föderalismus und brauchen selbstbewusste und keine sich wie Hofschranzen aufführenden Ministerpräsidenten unter einer Bundeskanzlerin, die wie eine Sonnenkönigin Deutschland regiert. Vor den morgigen Verhandlungen fordere ich die Ministerpräsidenten eindringlich auf, sich ihrer Verantwortung bewusst zu werden und aufzuhören, nach Merkels Pfeife zu tanzen.“

Wolfgang Wodarg: „Amtsärzte verhindern nicht, dass Menschen sterben!“ Anzeige gegen Seniorenheim

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81.000 Meldungen von schweren Impfreaktionen weltweit; inklusive Tode. Corona Ausschuss stellt Strafanzeige gegen Heimbetreiber nach 25% bis 30% Tode nach Impfungen in Altenheim!

Gottfried Curio: Der Ausverkauf der deutschen Staatsbürgerschaft muß beendet werden!

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Obwohl Deutschland die letzten Jahre europaweit die meisten Migranten aufgenommen hat, will die Regierung noch mehr Zuwanderung, wie sie etwa durch die Unterzeichnung des Globalen Migrationspakts zum Ausdruck gebracht hat. In den kommenden Jahren ist – bedingt durch die Migrationswelle seit 2015 – mit einer Steigerung der Zahl der Einbürgerungsgesuche zu rechnen. Es ist daher höchste Zeit, die Gesetze, welche die Konditionen für eine Einbürgerung festlegen, wetterfest zu machen ¬– und nicht etwa durch einen zu niederschwelligen Anspruch auf die Staatsbürgerschaft weitere Migrationsanreize zu setzen. Die AfD bringt diese Woche einen Antrag ins Plenum ein, der sich gegen die Verramschung der deutschen Staatsbürgerschaft wendet. Derzeit ist es so, daß selbst Kriminelle oder Menschen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung positioniert haben, eingebürgert werden können. Die AfD fordert, daß eine nachweisliche kulturelle, soziale und ökonomische Integration Vorraussetzung für eine Staatsbürgerschaft sein muß. So sollte die Sprachbeherrschung wenigstens ein Niveau haben, das ein Verständnis der Hauptinhalte von Texten ermöglicht (B2), und ein Bewerber auf die Staatsbürgerschaft sollte seit mindestens 5 Jahren in der Lage sein, sich und die Angehörigen selbst zu ernähren. Bei der anschließenden Fragerunde beantwortete ich eine Frage zu dem aktuellen Leak aus dem Innenministerium, demgemäß Forscher von der Regierung angewiesen wurden, eine Expertise zu erstellen, die die Bevölkerung in Panik versetzen sollte.