OVG Hamburg bestätigt Maskenpflicht für Jogger

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Symbolbild

Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier: „Nach Auffassung des OVG ist die Maskenpflicht auch geeignet, zum gewünschten Erfolg der Pandemieeindämmung beizutragen. An Wochenenden und an Feiertagen seien Alster, Elbe und Jenischpark in Hamburg attraktive Orte der Freizeitbeschäftigung. Auch im Freien könnten sich nach Einschätzung des RKI gerade bei einer erhöhten Atemfrequenz infolge sportlicher Betätigung Aerosole über längere Zeit in der Luft halten.“

Hiermit stellen sich die Richter mit Verweis auf das RKI gegen die klare Aussage des Aerosolphysikers Gerhard Scheuch, der eine Übertragung im Freien nahezu ausgeschlossen hat. Der sollte es ja eigentlich wissen. Wie mag er sich angesichts dieser Entscheidung wohl fühlen ? Eigentlich wird ihm mit diesem Urteil gesagt, er habe keine Ahnung von seinem Fachgebiet.

Solange es solche RKI-hörigen Urteile gibt, haben wir von der Rechtssprechung nichts zu erwarten.

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