OVG Bautzen: „King Abode“ darf nach Libyen abgeschoben werden

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Sachsen darf einen mehrfach vorbestraften Asylbewerber nach Libyen ausweisen. Das hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen entschieden. Nach Einschätzung des Gerichts droht dem 22-Jährigen bei einer Rückkehr nach Libyen keine politische Verfolgung. Deshalb sei dessen Klage gegen die Ablehnung seines Asylantrages zurückgewiesen worden. Der 22-Jährige, der sich selbst „King Abode“ nennt, ist zur freiwilligen Ausreise aufgefordert worden. Reist er nicht freiwillig aus, droht ihm nun die Abschiebung.

Sächsisches Oberverwaltungsgericht: Der Senat geht zwar aufgrund der vorhandenen Auskünfte vom Vorliegen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts in Libyen aus. Er verneint aber eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit der Kläger im Falle ihrer Rückkehr in ihre Herkunftsregion in Libyen, weil im Herkunftsgebiet der Kläger die Gefahr angesichts der Zahl der zivilen Opfern des Bürgerkrieges pro Jahr im Verhältnis zur Einwohnerzahl noch nicht so hoch sei, wie dies nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Zuerkennung subsidiären Schutzes nötig sei. (In dem Verfahren wurden zwei Fälle behandelt und entschieden, weshalb der Gericht in der Mehrzahl schreibt) Quelle: MDR Sachsen.de/26.10.2018

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