Osnabrück: 15-Jährige vergewaltigt – Bewährungsstrafe für syrischen Flüchtling

1262

Im Juli 2022 hat ein 30-jähriger Mann in einem Innenhof in der Osnabrücker City ein ihm unbekanntes Mädchen vergewaltigt. Das Amtsgericht verurteilte den syrischen Flüchtling nun zu der höchstmöglichen Bewährungsstrafe.

Gegen ihren Willen drückte der Angeklagte sein Opfer an die Wand „und hörte auch nicht auf, an ihr herumzufummeln, als sie in einen Treppenaufgang flüchtete“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Hune in seiner Urteilsbegründung. Schließlich kam es unter dem Einsatz von Gewalt zu einer Vergewaltigung. Eine DNA-Analyse überführte den Täter.

Für den Angeklagten spreche aber, dass er alkoholbedingt enthemmt gewesen und nicht nennenswert vorbestraft sei.

Schließlich hob der Vorsitzende Richter noch hervor, dass der 30-Jährige, der 2015 aus Syrien nach Deutschland geflüchtet war, eine Wohnung und demnächst auch einen Job habe. „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden.“

Der komplette Bericht auf NOZ.de (Artikel im Archiv)

1.8 22 Bewertungen
Artikel Bewertung
Folgt Politikstube auch auf: Telegram

1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments
MaMa
MaMa (@mark)

Super, oder Alkohol ist der Retter in der NOT.

Lange schon werden solche Ausreden akzeptiert.

Also nach der Tat einfach eine Flasche Klaren heben und schon sieht es vor Gericht besser aus.

Warum steht nicht im Gesetz direkt, Vergewaltigung einer Minderjährigen = Strafe x Jahre, warum wird darum gehandelt/verhandelt?

Es ist ein Feilschen, bei dem das Opfer am Rand zusehen muss, wie billig es verkauft wird.
Nicht zu verwechseln mit einem Basar, da verhandelt der Käufer mit dem Verkäufer ohne einen Zwischenhändler!