Österreichs Verfassungsgericht bringt die Regierung in Erklärungsnot

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Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 26. Jänner 2022 ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet und an den österreichischen Gesundheitsminister ein Konvolut an Fragen übermittelt. Fragen, die bis jetzt absolut tabu waren.

Im Einzelnen möchte der VfGH wissen, ob die Hospitalisierungs- und Verstorbenenzahlen alle Infizierten erfassen. Die alte „an oder mit“-Covid-Frage. Falls alle positiv Getesteten gezählt wurden, wüsste der VfGH dazu gerne die Begründung.

Weiters will der VfGH eine Aufschlüsselung der Covid Todes- & Hospitalisierungsfälle. Wo war Corona ursächlich? Wo nur ein bedeutungsloser „positiver“ Test? Er fragt sogar nach dem Alter der Todesfälle und Hospitalisierten!

Dann geht’s ans Eingemachte (für die Pharmaunternehmen). Der VfGH beziffert das Risiko, an Covid zu versterben, mit 0,15%.

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