Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat gegen die Videoplattform YouTube ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt, weil diese ein zuvor zu Unrecht gelöschtes Video wochenlang nicht wieder online gestellt hatte.
In dem Beschluss vom 5. Juli, der WELT AM SONNTAG vorliegt, spricht das OLG von einem vorsätzlichen und schweren Verstoß. Das Gericht hatte am 20. April per einstweiliger Verfügung entschieden, dass YouTube das Video über Corona-Proteste in der Schweiz unmittelbar wieder online stellen musste. Die Plattform kam dem aber erst am 14. Mai 2020 nach.
Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der den Accountbetreiber vertritt, hält die Entscheidung des Gerichts für richtungsweisend für die Meinungsfreiheit im Netz.
„Mit dem historisch hohen Ordnungsgeld macht das Oberlandesgericht sehr deutlich, dass gerichtliche Entscheidungen einschränkungslos zu beachten sind, ganz egal, ob YouTube einen Verstoß gegen seine Richtlinien annimmt oder nicht“, so Steinhöfel.