„Obdachlosigkeit droht“ – Gericht stoppt Abschiebung von 5 Syrern nach Griechenland

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Symbolbild

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Abschiebung von fünf syrischen Männern nach Griechenland untersagt. Grund: Nach einer Rückkehr in Griechenland könnten sie „mit hoher Wahrscheinlichkeit elementarste Bedürfnisse nicht befriedigen“. Sie seien dort absehbar für längere Zeit nicht in der Lage ihren Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften. Zudem bestehe mangels staatlicher und sonstiger Hilfen das ernsthafte Risiko, obdachlos zu werden und in eine Situation extremer Not zu geraten.

Fünf junge Männer aus Syrien, die derzeit im Saarland leben, hatte die Abschiebung nach Griechenland gedroht. Weil sie auf ihrem Weg nach Deutschland in Griechenland bereits einen internationalen Schutzstatus zuerkannt bekommen hatten, wollte sie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dorthin zurück schicken.

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Politikstube: In Deutschland werden die fünf Männer wohl auch für längere Zeit ihren Lebensunterhalt nicht selbst erwirtschaften, aber im Gegensatz zu Griechenland werden ihnen gute Sozialleistungen und die Unterkunft – später Wohnung – medizinische Versorgung etc. gewährleistet und der Familiennachzug in Aussicht gestellt.

Wie viele sichere Drittstaaten liegen zwischen Deutschland und Griechenland? Es geht wohl eher um wirtschaftliche Interessen, Sicherheit und Schutz scheinen sekundär zu sein.

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