Nur Spitze des Eisbergs? Einbürgerung erschlichen: Mehr als 300 Personen verlieren deutschen Pass

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Mehr als 300 Eingebürgerte wurden seit der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts 2009 ertappt, die sich wegen Täuschung, Bestechung und falschen Angaben die deutsche Staatsbürgerschaft erschlichen haben und als Folge diese wieder entzogen worden ist. Die Täuschung flog nicht etwa durch Nachforschungen der Behörden auf, das wäre viel zu mühevoll und liegt wohl auch nicht im politischen Interesse, für die aufgedeckten Fälle sorgten selbst die Täuscher, also durch eigene Dummheit, und damit dürfte die Dunkelziffer der erschlichenen Staatsbürgerschaften weit höher liegen und vor allem kein Phänomen sein.

Die deutsche Staatbürgschaft verkommt zum Alltagsartikel, Personen (teils illegal Eingereiste) werden eingebürgert, bei denen nicht zweifelsfrei feststellbar ist, wer diese in Wirklichkeit sind. Statt die Gesetze zu ändern und diesen Betrug als Straftat zu werten, wird der Einbürgerungsleichtsinn noch forciert, wie das Beispiel NRW zeigt, nach dem Willen des Integrationsminister Stamp soll eine Einbürgerung bereits nach vier Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich werden.

Focus Online berichtet:

Seit der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts vor zehn Jahren haben mehr als 300 Eingebürgerte ihre deutsche Staatsangehörigkeit wegen Täuschung, Bestechung oder falscher Angaben später wieder verloren. Laut Bundesinnenministerium erfahren die Behörden meist von der Täuschung, weil Eingebürgerte nach Ablauf der fünf Jahre selbst um eine Berichtigung ihrer Identität nachsuchen
Seit Februar 2009 kann eine Einbürgerung in den ersten fünf Jahren rückgängig gemacht werden, wenn sich herausstellt, dass der Verwaltungsakt „durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden sind“. Das gilt auch dann, wenn der Betroffene dadurch staatenlos wird. Hat die Rücknahme der Staatsangehörigkeit Auswirkungen auf den Status von Angehörigen, ist für diese eine „Ermessensentscheidung zu treffen“, auch unter Beachtung des Kindeswohls.
Das Bundesinnenministerium will spätestens im Frühherbst einen Entwurf für eine Reform des Gesetzes vorlegen. Er sieht eine Verlängerung der Frist von fünf auf zehn Jahre vor. Außerdem sollen Zeiten eines rechtmäßigen Aufenthalts unter einer falschen Identität künftig nicht mehr auf die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden.
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