Nun ist er halt wieder da: Abgeschobener Afghane zurück in Deutschland

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Die Rückholung von abgelehnten Asylbewerbern funktioniert perfekt: der 20-Jährige Afghane Nasibullah S. ist wohlbehalten wieder in Deutschland, Anfang Juli sei er zu „Unrecht“ abgeschoben worden. Man kann es kaum glauben, rund sechs Wochen weilte der Afghane in seiner Heimat offenbar in Sicherheit, keine Androhung von Verfolgung und Folter, ungeschoren ist er da wieder rausgekommen. Wie ist das möglich?

Nasibullah S. kam 2015  „illegal“ nach Deutschland,  beantragte Asyl, der Asylantrag wurde abgelehnt, gegen die Ablehnung klagte der Afghane, die Klage bezahlt vom Staat, den man gerade verklagt. Statt die Entscheidung des Gerichts abzuwarten, wurde der Afghane abgeschoben und wieder nach Deutschland zurückgeholt. Hätte man den abgelehnten Asylbewerber nicht auch in Afghanistan (z.B. über die Botschaft) anhören können, schließlich wird er in Deutschland anwaltlich vertreten und dadurch entstehen keine Nachteile?

Zeit Online berichtet:

Der zu Unrecht aus Neubrandenburg abgeschobene afghanische Asylbewerber Nasibullah S. ist wieder in Deutschland. Der 20-Jährige landete am Sonntagnachmittag an Bord einer Maschine auf dem Flughafen Berlin-Tegel, wie ein Sprecher der Bundespolizei sagte. Nach der Einreisekontrolle habe ihn eine Mitarbeiterin seiner Anwältin in Empfang genommen. „Ich freue mich, wieder in Deutschland zu sein“, sagte er dem NDR. „Ich hoffe, dass ich hier bleiben darf und ich danke für die große Unterstützung.“ S. soll sich nun bei der Ausländerbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Neubrandenburg melden.

Nasibullah S. hatte im Dezember 2015 Asyl in Deutschland beantragt. Er gab an, von den Taliban bedroht worden zu sein. Das Bamf lehnte seinen Antrag im Februar 2017 ab. Begründet wurde dies unter anderem damit, er müsse nicht in den gefährlichen Süden des Landes zurückkehren, sondern könne auch in anderen, ausreichend sicheren Regionen Afghanistans leben. Gegen diesen Bescheid richtete sich S.‘ Klage. Das Verfahren soll nun vor dem Verwaltungsgericht Greifswald fortgesetzt werden.

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