Ab August dürfen „offiziell“ 1.000 Flüchtlinge pro Monat zu Familienangehörigen mit subsidiärem Schutz nachziehen, das sind gut 12.000 Menschen pro Jahr, hauptsächlich wohl Frauen und Kinder, also 12.000 Versorgungsfälle zusätzlich, zu denen die über die offenen Grenzen sowieso kommen und zu denen die als asylberechtigt Anerkannten bereits ihre Angehörigen nachholen dürfen.
Subsidiärer Schutz ist ein eingeschränkter Schutz auf Zeit, der in regelmäßigen Abständen überprüft werden „müsste“ und dieser beinhaltet „eigentlich“ und so wie es andere Länder praktizieren – logischerweise keinen Familiennachzug – auch nicht in Kontingenten. Aber Logik ist nicht unbedingt das Fachgebiet der Regierung.
Tausend pro Monat, ein ganzes Dorf – der reine Wahnsinn? Das Ganze könnte noch zu einer Stadt monatlich gesteigert werden, wenn es nach Auffassung des deutschen Kinderhilfswerks gehen würde und der Familiennachzug unbegrenzt ermöglicht wird. Weswegen dieses Zusammenleben ausgerechnet in Deutschland stattfinden muss, erklärt das Deutsche Kinderhilfswerk mit angeblich schlechten Auswirkungen für die Integration und die Entwicklung von Flüchtlingskindern, da sie zwangsweise von ihren Eltern getrennt leben müssen, wie das alles finanziert werden soll, diese Antwort bleibt die Organisation schuldig.
Zwangsweise getrennt? Wurden die Schutzsuchenden gezwungen nach Deutschland zu kommen und ihre Familien in irgendwelchen Lagern sich selbst zu überlassen? Oder war es eher der merkelische Willkommensruf, der die „Flüchtlinge“ auf die Wanderroute durch mehrere sichere Drittstaaten nach Deutschland lockte?
So kann es nicht weitergehen, angesichts der Massen, die sich inzwischen hierzulande befinden und noch eintrudeln, nicht nur wegen der ausufernden Kosten und der steigenden Kriminalität, auch wegen der Überfremdung und der Bildung neuer Parallelgesellschaften. Etliche erkennen das schon, manche werden es noch, aber einige werden es wohl nie begreifen, auch wenn es längst zu spät ist.
[…] Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an die Bundestagsabgeordneten, für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus den Familiennachzug umfassend zu ermöglichen. Laut einem Rechtsgutachten sei der Gesetzentwurf, über den der Bundestag am Donnerstagvormittag in erster Lesung debattiert, nicht mit Grund- und Menschenrecht vereinbar, erklärte Hilfswerk-Vizepräsidentin Anne Lütkes. „Sobald Kinder von Entscheidungen zum Familiennachzug betroffen sind, muss das Kindeswohl eine wesentliche Leitlinie für Entscheidungsprozesse sein“.
Lütkes kritisierte die geplante starre Regelung eines Kontingents von monatlich maximal 1000 engen Familienangehörigen, die nach Deutschland kommen dürften. Es werde „in der Praxis sehr negative Auswirkungen für die Integration und Entwicklung von Flüchtlingskindern haben.“ Diese lebten in ständiger Sorge um zurückgebliebene Eltern und Geschwister. „Wenn Kinder mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe.“
Der von Innenminister Horst Seehofer (CSU) vorgelegte Entwurf sieht die Einschränkung des Nachzugs vor, um „die Integrationsfähigkeit der Aufnahmegesellschaft zu gewährleisten“. Ferner soll der Gesetzentwurf laut Bundesinnenministerium durch eine entsprechende Strafverschärfung Anreize ausschließen, die dadurch entstünden, dass „Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls auf die gefährliche Reise vorgeschickt“ werden. (AFP/7.6.2018) […]