Niederlage für Söder: Alkoholverbot in Bayern vorerst ausgesetzt

869

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab damit dem Eilantrag einer Privatperson aus Regensburg statt.

Zur Begründung teilte das Gericht mit, dass nach Infektionsschutzgesetz Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen seien.

Die Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des  Freistaats Bayern überschreite daher die Verordnungsermächtigung, die der Bundesgesetzgeber hier erteilt habe. Die Entscheidung des Senats gelte ab sofort bis zu einer Entscheidung.

5 9 Bewertungen
Artikel Bewertung
Folgt Politikstube auch auf: Telegram

4 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments