Nichts anderes war zu erwarten: Bundestag beschließt Änderung des Infektionsschutzgesetzes

1967

Der Bundestag hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet. Nach einer hitzigen Debatte in der zweiten und dritten Lesung stimmte eine Mehrheit von 342 der Bundestagsabgeordneten für den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Entwurf. 250 stimmten dagegen, 64 enthielten sich.

Nach der Verabschiedung durch den Bundestag muss die Gesetzesänderung noch vom Bundesrat bestätigt werden. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Die Bundesratssitzung ist für morgen angesetzt. Nach dem Votum des Bundesrats muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier noch seine Unterschrift unter den Gesetzesentwurf setzen, damit dieser rechtskräftig wird.

 

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