Das Verwaltungsgericht in München ordnete in einem Beschluss an, die Bundesrepublik muss einen an der Grenze gestoppten und direkt nach Griechenland gebrachten „Flüchtling“ zurückholen. Über zwei Wochen sind nun seit der Entscheidung des Gerichts vergangen, offenbar arbeiten die deutschen Behörden viel zu langsam, um die Rückführung des Afghanen einzuleiten, der zuerst in Griechenland Asyl beantragte, offenbar mehrere Identitäten sich zulegte und illegal nach Deutschland einreiste, sodass der Anwalt des „Flüchtlings“ beim Gericht Zwangsgeld beantragte.
Der Bundesrepublik droht nun eine Zahlung bis zu einer Höhe von 10.000 Euro, im Vergleich zu den Kosten der Rückführung, der finanziellen Versorgung in der Bearbeitungszeit des Asylgesuches und womöglich einer dauerhaften Alimentierung, eher eine läppische Steuerausgabe, das wohl ein müdes Lächeln erzeugt – auch im Fall der Wiederholung eines Zwangsgeldes.
Focus Online berichtet:
Aus Sicht des Anwalts waren die Bemühungen der Bundespolizei bisher zu „unverbindlich“, „nicht aktiv auf den Erfolg gerichtet“ und „demnach nicht ausreichend“. Weitere Informationen auf Focus Online