Nicht flink genug? Bundesrepublik muss afghanischen „Flüchtling“ zurückholen – Anwalt beantragt Zwangsgeld

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Symbolbild

Das Verwaltungsgericht in München ordnete in einem Beschluss an, die Bundesrepublik muss einen an der Grenze gestoppten und direkt nach Griechenland gebrachten „Flüchtling“ zurückholen. Über zwei Wochen sind nun seit der Entscheidung des Gerichts vergangen, offenbar arbeiten die deutschen Behörden viel zu langsam, um die Rückführung des Afghanen einzuleiten, der zuerst in Griechenland Asyl beantragte, offenbar mehrere Identitäten sich zulegte und illegal nach Deutschland einreiste, sodass der Anwalt des „Flüchtlings“ beim Gericht Zwangsgeld beantragte.

Der Bundesrepublik droht nun eine Zahlung bis zu einer Höhe von 10.000 Euro, im Vergleich zu den Kosten der Rückführung, der finanziellen Versorgung in der Bearbeitungszeit des Asylgesuches und womöglich einer dauerhaften Alimentierung, eher eine läppische Steuerausgabe, das wohl ein müdes Lächeln erzeugt – auch im Fall der Wiederholung eines Zwangsgeldes.

Focus Online berichtet:

Der Bundesrepublik droht wegen eines nach Griechenland zurückgewiesenen Flüchtlings aus Afghanistan Zwangsgeld. Dies hat der Anwalt des Mannes nach Angaben der Hilfsorganisation Pro Asyl am Montag beim Verwaltungsgericht München beantragt.
Der Anwalt verweist unter anderem auf ein Schreiben der Bundespolizei aus der vergangenen Woche, wonach die Beamten den griechischen Behörden unter Verweis auf den Gerichtsbeschluss Flugverbindungen vorgeschlagen haben. Die griechische Asylbehörde habe – ohne Angabe von Gründen – mitgeteilt, dass mit einer Zurückführung in der Woche nicht mehr zu rechnen sei, heißt es in dem Schreiben. Erschwerend komme der Umstand hinzu, dass derzeit in Griechenland Haupturlaubszeit sei. Zudem prüfe die Behörde weiterhin die Identität und einen möglichen Verbleib des Afghanen in Griechenland, da unterschiedliche Personalien des Mannes vorlägen.

Aus Sicht des Anwalts waren die Bemühungen der Bundespolizei bisher zu „unverbindlich“, „nicht aktiv auf den Erfolg gerichtet“ und „demnach nicht ausreichend“. Weitere Informationen auf Focus Online

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