Neues Waffengesetz in Österreich: Messerverbot für Asylbewerber

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Österreichs Innenminister Herbert Kickl (FPÖ)

Österreichs Regierung plant ein neues Waffengesetz, künftig ist für Drittstaatsangehörige (Asylwerber, illegal aufhältige Personen, Menschen ohne EU-Aufenthaltstitel) „der Erwerb, der Besitz und das Führen von Waffen und Munition verboten“. Das entspricht einer wesentlichen Verschärfung: Bisher galt das Verbot nur für Schusswaffen, künftig dürfen alle Asylwerber auch keine Hieb- und Stichwaffen mehr tragen.

„Wir müssen als Sicherheitsbehörde darauf reagieren. Deswegen umfasst das Waffenverbot für Asylwerber oder Asylberechtigte zukünftig nicht nur Schusswaffen, sondern alle Formen von Waffen“, betont Innenminister Herbert Kickl (FPÖ)  . Er verweist darauf, dass im Jahr 2017 bei insgesamt 3282 Taten die Afghanen mit 287 Angriffen vor den Türken (169) und den Angehörigen der Russischen Föderation (111) an der Spitze lagen. Das Mitführen eines Messers wird durch die Waffengesetznovelle künftig verwaltungsstrafrechtlich verfolgt. Es droht zunächst eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft. Außerdem wird sich ein Verstoß vermutlich auch auf  das Asylverfahren auswirken. Weiterlesen auf Kurier

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