Nachüberprüfungen durch BAMF gescheitert: Termine sind für „Flüchtlinge“ freiwillig

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Nachdem Skandal des falschen syrischen Flüchtlings, in Wahrheit ein Bundesoffizier, sollten 85.000 Asylanträge überprüft werden, um mögliche Betrüger zu entlarven. Das Vorgehen ist offenbar nicht durchsetzbar, weil das BAMF nur zu einem freiwilligen Gespräch einladen darf.

Sobald Hartz-IV-Bezieher einer Meldeaufforderung nicht nachkommen und grundlos fernbleiben, werden sie sanktioniert. Verweigern Bürger die Zahlung des Rundfunkbeitrages, des Strafzettels oder gar der Steuern, setzen Behörden alle Hebel in Bewegung und die geballte Macht wird spürbar.   Hingegen darf das BAMF Asylbewerber, deren Identität man nicht zweifellos belegen kann, nur zu einem freiwilligen Gespräch zwecks Überprüfung des Asylantrags einladen, erscheinen diese nicht, entstehen keine Konsequenzen. Das ist was faul im Staate?

Während der Einheimische sich quasi nackt machen und diverse Beweise für seine Hilfsbedürftigkeit vorlegen muss, um überhaupt ein Anspruch auf Sozialleistungen zu erhalten, kommen Millionen vermeintlicher Asylbewerber ohne Papiere und ohne Angabe ihrer Identität ins Land und erhalten jedwede Unterstützung auf Verdacht.   Offenbar gelten „Pflichten“ nur für „die hier schon länger leben“, hingegen für „die erst kürzlich über die Grenze geschlichen sind“ gelten nur Rechte und Ansprüche.

[…] Die von Bundesinnenminister Thomas de Maizière angekündigte Überprüfung Tausender Flüchtlinge ist offenbar gescheitert. Wie der „Spiegel“ berichtet, sollten nach der Affäre um den Bundeswehroffizier Franco A. 85.000 Fälle neu aufgerollt werden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat demnach im August mit den „Widerrufsprüfungen“ begonnen. Das Problem: Das Amt darf Flüchtlinge lediglich zu einem freiwilligen Gespräch einladen.

Erscheinen sie nicht, kann das BAMF wenig machen. „Bis jetzt nicht identifizierte Täuscher werden einer Einladung zum freiwilligen Gespräch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht folgen“, zitiert das Blatt de Maizières Experten. Da das angestrebte Ziel nicht erreicht werden könne, sei eine Gesetzesänderung nötig. […] Quelle: Die Welt

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