Nach Terror will Mutter ihr Kind nicht auf Klassenfahrt nach London lassen – Konsequenzen für Zeugnis angedroht

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Aus Angst vor Anschlägen will eine Mutter ihr Kind nicht auf Klassenfahrt nach London lassen. Der Schulleiter droht mit Konsequenzen, die Woche soll als unentschuldigte Fehltage auf dem Zeugnis vermerkt werden, schließlich gelte London nicht als Gefahrengebiet und die Klassenfahrt als verpflichtender Unterricht.  Kann man einer Mutter verübeln, dass sie aus Sorge um ihr Kind der Klassenfahrt nach London nicht zustimmt? Und wer übernimmt die Verantwortung, wenn sich tatsächlich in der Zeit in London das Horror-Szenario „Terroranschlag“ ereignet und sich Schüler der Duisburger Schule in der Nähe befinden, dadurch traumatisiert und vielleicht verletzt werden?

Wie wird mit Eltern verfahren, die nicht über das finanzielle Budget verfügen und ihre Kinder nicht auf Klassenfahrten schicken können?  Besteht trotz allem die Pflicht an der Klassenfahrt teilzunehmen, oder werden die Kinder solange in einer Parallelklasse geparkt, damit sie keinen Unterricht verpassen? Und werden auch Konsequenzen gegenüber Eltern muslimischer Schüler angedroht, wenn ihre Kinder dem Schwimmunterricht fernbleiben oder die Teilnahme an einer Klassenfahrt verweigern?

[…]  Die Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule in Duisburg-Hamborn plant für den gesamten neunten Jahrgang zum Ende des Schuljahres eine Fahrt in die britische Hauptstadt. Etwa 160 Schüler werden kurz vor den Sommerferien im Juli für eine Woche nach London fahren, sagt Schuleiter Karl Hußmann. Die Reise ist schon einige Zeit geplant. Doch jetzt droht der Schule deswegen ein Streit mit einer Mutter, denn nach den Terroranschlägen will sie ihr Kind nicht auch Klassenfahrt nach London lassen.

Kurz nach dem zweiten Terroranschlag in London habe die Mutter angerufen und gesagt, sie fürchte einen weiteren Anschlag, sagt Hußmann. Andere Eltern hätten ebenfalls diese Bedenken. Er könne verstehen, dass Eltern nach den Anschlägen in London aufgeregt seien. Das Risiko sei in Großbritannien aber nicht größer als anderswo. „Wir fahren nicht in ein Gefahrengebiet.“ Die Schule habe sich beim Auswärtigen Amt informiert. Die Fachleute hätten Sicherheitshinweise für die britische Hauptstadt veröffentlicht, aber keine Reisewarnung herausgegeben.

Deshalb dürfe kein Schüler einfach zuhause bleiben, die Klassenfahrt gelte als „Unterricht am anderen Ort“, sagt Hußmann. Die Teilnahme sei verpflichtend. Wenn eine Mutter ihr Kind nicht mitfahren lasse, fehle der Schüler unentschuldigt. Die Schule werde für ihn keinen Ersatz-Unterricht anbieten, sondern die Woche als unentschuldigte Fehltage auf dem Zeugnis vermerken. Die Eltern hätten auch keinen Anspruch auf eine Erstattung der Anzahlung für die Klassenfahrt. […] Quelle: Rheinische Post

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