Na klar „psychisch krank“ – Messerangriff in Berlin: Afghane sticht auf Gärtnerin ein

1996

Wieder ein psychisch Kranker, ein Afghane, also aus jenem Land, aus dem die Bundesregierung weitere zig Tausende einfliegen will, unter dem Deckmantel „Ortskräfte“ und besonders schutzbefürftige Personen. Mit den Evakuierungsfliegern kamen bereits über 250 Papierlose und 20 Kriminelle nach Deutschland, Regierungskreise schätzen die Zahl der einflogenen Straftäter im dreistelligen Bereich.

Bereits seit Jahren werden ehemalige „Ortskräfte“ in Deutschland aufgenommen, daher stellt sich die Frage: Gehörte der Afghane auch dazu?

Vermutlich wird seine Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen festgestellt, ein Gutachter bestätigt seine Traumatisierung, wieder ein Einzellfall und ganz wichtig, man darf nicht pauschalisieren.

Polizeimeldung:

Samstag gegen 13.30 Uhr soll ein 29-jähriger Mann afghanischer Staatsangehörigkeit im Bereich einer Grünanlage in Wilmersdorf, Prinzregentenstraße Ecke Güntzelstraße eine dort tätige 58-jährige Landschaftsgärtnerin zunächst angesprochen haben, weil er sich mutmaßlich daran störte, dass sie als Frau arbeitete. Anschließend soll er ihr unvermittelt mehrere gezielte Messerstiche in den Hals versetzt und sie dadurch lebensgefährlich verletzt haben. Ein zu Hilfe eilender 66-jähriger Mann soll von dem Tatverdächtigen ebenfalls durch Halsstiche schwer verletzt worden sein. Beide kamen in Krankenhäuser und verblieben nach Operationen dort stationär.

Der Tatverdächtige konnte von eintreffenden Polizeikräften am Tatort festgenommen werden. Nach jetzigem Ermittlungsstand dürfte eine psychische Erkrankung des seit 2016 in Deutschland aufhältigen Beschuldigten bei der Tatbegehung eine Rolle gespielt haben. Die Generalstaatsanwaltschaft und der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamtes ermitteln umfassend zu den Einzelheiten der Tat und den Tathintergründen, auch unter dem Blickwinkel eines möglichen islamistisch motivierten Angriffs. Der Beschuldigte soll im Laufe des Sonntags einem Ermittlungsrichter zum Erlass eines Unterbringungsbeschlusses vorgeführt werden.

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